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   LG Hamburg, 28.03.2017 - 333 O 229/16   

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LG Hamburg, 28.03.2017 - 333 O 229/16 (https://dejure.org/2017,30370)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2017 - 333 O 229/16 (https://dejure.org/2017,30370)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2017 - 333 O 229/16 (https://dejure.org/2017,30370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB
    Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds: Anforderungen an die Angaben in einem Emissionsprospekt zu einem Pool

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 27.01.2017 - 3 U 140/15

    Schiffspool - Prospekthaftung von Gründungs- und Treuhandkommanditisten bei

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2017 - 333 O 229/16
    Zur Begründung nimmt die Nebenintervenientin insbesondere Bezug auf das Teil-Urteil des Hans. OLG vom 27.01.201 (Az.: 3 U 140/15), Anlage BKS 1, sowie auf die Ausführungen der Beklagten in der Klageerwiderung.

    Aus diesen Gründen war auch der Abdruck der Poolverträge nicht erforderlich (vgl. zu den in einem Prospekt aufzuführenden Einzelheiten bezüglich einer Poolung Hans. OLG Teil-Urteil vom 27.01.2017, Az.: 3 U 140/15, mit welchem dass von der Klägerseite zitierte Urteil des LG Hamburg vom 16.07.2015 (Az.: 328 O 416/13) abgeändert und die Klagen gegen die dortigen Beklagten zu 1) und zu 4) abgewiesen worden sind.

  • LG Hamburg, 16.03.2016 - 332 O 282/14

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Schadenersatzanspruch im Zusammenhang mit der

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2017 - 333 O 229/16
    Dies habe das LG Hamburg zu einem annähernd wortgleichen Prospekt des Fonds H. "MS C. o. G." festgestellt (vgl. LG Hamburg Urteil vom 16.03.2016, Az.: 332 O 282/14 = Anlage K 7 sowie LG Hamburg Urteil vom 16.07.2015, Az.: 328 O 416/14).
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2017 - 333 O 229/16
    Der Anleger darf erwarten, dass er ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt erhält, d.h., dass der Prospekt ihn über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig unterrichtet, insbesondere über die Tatsachen, die den Vertragszweck vereiteln können (vgl. BGH Urteil vom 21.10.1991, Az.: II ZR 204/90, juris).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2017 - 333 O 229/16
    Für die Beurteilung, ob ein Emissionsprospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist auf das Gesamtbild abzustellen, das er dem Anleger vermittelt (vgl. BGH Urteil vom 31.05.2010, Az.: II ZR 30/09, juris).
  • BGH, 23.09.2014 - II ZR 317/13

    Kein Anspruch auf Rückabwicklung einer Beteiligung an stiller Gesellschaft bei

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2017 - 333 O 229/16
    1) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 23.09.2014, Az.: II ZR 317/13), der die Einzelrichterin folgt, muss einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, das heißt er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden.
  • LG Hamburg, 16.07.2015 - 328 O 416/13

    Prospekthaftung: Schadenersatzanspruch im Zusammenhang mit der Beteiligung an

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2017 - 333 O 229/16
    Aus diesen Gründen war auch der Abdruck der Poolverträge nicht erforderlich (vgl. zu den in einem Prospekt aufzuführenden Einzelheiten bezüglich einer Poolung Hans. OLG Teil-Urteil vom 27.01.2017, Az.: 3 U 140/15, mit welchem dass von der Klägerseite zitierte Urteil des LG Hamburg vom 16.07.2015 (Az.: 328 O 416/13) abgeändert und die Klagen gegen die dortigen Beklagten zu 1) und zu 4) abgewiesen worden sind.
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