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   LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08   

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LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08 (https://dejure.org/2009,23548)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2009 - 312 O 219/08 (https://dejure.org/2009,23548)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2009 - 312 O 219/08 (https://dejure.org/2009,23548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Ernsthafte Benutzung einer Dienstleistungsmarke

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 47 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 10/84

    "King II"; Begriff und Zumutbarkeit der Benutzung bei geringfügigen Umsätzen

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08
    Es werden in der Rechtsprechung nur niedrige Anforderungen gestellt, wenn sonst keine Anhaltspunkte für eine bloße Scheinbenutzung vorliegen (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. [2003], § 26 Rz 158; vgl. BGH, GRUR 1986, 542, 544).

    Es kommt jedoch nicht auf den Umsatz, sondern vielmehr darauf an, ob bei Zugrundelegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verwenders bei objektiver Betrachtung die als Benutzung in Anspruch genommenen Vertriebshandlungen auch ohne Berücksichtigung des Zwecks, den Bestand der Marke zu erhalten, als wirtschaftlich sinnvoll anzusehen sind (BGH, GRUR 1986, 542, 544).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2007 - 20 U 35/07

    Abwendung eines Unterlassungsanspruchs durch eine Einrede aus einem

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08
    Der Schutz entsteht durch namensmäßigen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr, erforderlich ist eine nach außen in Erscheinung tretende Benutzung als Hinweis auf das Unternehmen, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt (BGH, GRUR 1997, 903, 905; BGH, GRUR 1969, 357, 359; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2007, Az. 20 U 35/07 Rz. 25 ff.), z. B die Verwendung der Kennzeichen auf Geschäftspapieren, der Aufbau eines Vertriebsnetzes oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 5 Rz 39 f.).

    Dafür genügt zwar jede Benutzungsform, die den nahe bevorstehenden Beginn einer Ausdehnung der im Ausland bereits bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit auf das Inland zum Ausdruck bringt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2007, Az. 20 U 35/07 Rz. 25 ff.), gerade dieser nahe bevorstehende Beginn einer Ausdehnung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf Deutschland ist nach dem Vortrag der Beklagten aber nicht erkennbar.

  • BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08
    Der Schutz entsteht durch namensmäßigen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr, erforderlich ist eine nach außen in Erscheinung tretende Benutzung als Hinweis auf das Unternehmen, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt (BGH, GRUR 1997, 903, 905; BGH, GRUR 1969, 357, 359; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2007, Az. 20 U 35/07 Rz. 25 ff.), z. B die Verwendung der Kennzeichen auf Geschäftspapieren, der Aufbau eines Vertriebsnetzes oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 5 Rz 39 f.).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08
    Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94

    "Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08
    Der Schutz entsteht durch namensmäßigen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr, erforderlich ist eine nach außen in Erscheinung tretende Benutzung als Hinweis auf das Unternehmen, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt (BGH, GRUR 1997, 903, 905; BGH, GRUR 1969, 357, 359; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2007, Az. 20 U 35/07 Rz. 25 ff.), z. B die Verwendung der Kennzeichen auf Geschäftspapieren, der Aufbau eines Vertriebsnetzes oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen (Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 5 Rz 39 f.).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08
    Sie wendet zwar zu Recht ein, dass die Inhaberschaft einer Domain allein keine Kennzeichenrechtsverletzung bedeutet (BGH, Urteil vom 19.07.2007, I ZR 137/04 Rz. 13).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 15/94

    Beurteilung der Ähnlichkeit der durch zwei Marken erfaßten Waren und

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (vgl. BGH GRUR 1997, 221 - Canon; GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze).
  • OLG München, 22.04.1999 - 29 W 1389/99

    Herleitung von Unterlassungsansprüchen aus einem produktbeschreibenden

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08
    Besteht die Domain erkennbar aus Namen, Firmenbezeichnungen, Markenwörtern oder entsprechenden Abkürzungen, so stellt ihre Wiedergabe auf dem Bildschirm einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dar (vgl. OLG München, MMR 1999, 547 - buecher.de/amazon.de ).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2009 - 312 O 219/08
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (vgl. BGH GRUR 1997, 221 - Canon; GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze).
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