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   LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16   

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https://dejure.org/2017,56934
LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16 (https://dejure.org/2017,56934)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.04.2017 - 324 O 172/16 (https://dejure.org/2017,56934)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. April 2017 - 324 O 172/16 (https://dejure.org/2017,56934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 186 StGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch einen TV-Bericht: Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über Mangelernährung in Alten- und Pflegeheimen eines bestimmten Unternehmens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 6/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. Eingriff in den eingerichteten und

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
    Die Kammer erließ sodann auf ihren Antrag unter dem Aktenzeichen 324 O 6/16 am 02.02.2016 eine einstweilige Verfügung, mit der den Beklagten bei Meidung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt wurde:.

    Die Kammer hat in dem parallelen eV-Verfahren zum Aktenzeichen 324 O 6/16 zur Haftung der Beklagten ausgeführt:.

    Die Kammer hat in dem parallelen eV-Verfahren zum Aktenzeichen 324 O 6/16 ausgeführt:.

    Die Kammer hat hierzu in dem parallelen eV-Verfahren zum Aktenzeichen 324 O 6/16 ausgeführt:.

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
    Zeigt sich, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG Beschluss v. 25.10.2005, 1 BvR 1696/98, "IM-Sekretär" Stolpe - Juris Abs. 31).

    Ist der Äußernde nicht bereit, der Aussage einen eindeutigen Inhalt zu geben, besteht kein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund, von einer Verurteilung zum Unterlassen nur deshalb abzusehen, weil die Äußerung mehrere Deutungsvarianten zulässt, darunter auch solche, die zu keiner oder nur einer geringeren Persönlichkeitsverletzung führen." (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -, BVerfGE 114, 339-356, Rn. 34 f).

  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
    Dabei ist die Presse zwar grundsätzlich in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. Senat, BGHZ 132, 13, 18 f.; BVerfGE 12, 113, 130; 85, 1, 22; BVerfG, NJW 2004, 589, 590; WM 2009, 1706, 1709).

    Vielmehr sind die Fachgerichte gehalten, auch bei der Bemessung der Sorgfaltspflichten, die der Presse bei Verbreitung einer fremden Äußerung abzuverlangen sind, die Wahrheitspflicht nicht zu überspannen, um den von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten freien Kommunikationsprozess nicht einzuschnüren (vgl. BVerfG, NJW 2004, 589).

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
    "Zu dem von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Kommunikationsprozess kann die Mitteilung einer fremden Meinung oder Tatsachenbehauptung auch dann zählen, wenn der Mitteilende sich diese weder zu Eigen macht noch sie in eine eigene Stellungnahme einbindet, sondern die fremde Äußerung lediglich verbreitet (vgl. BVerfGE 85, 1, 22; BVerfG, WM 2009, 1706).

    Dabei ist die Presse zwar grundsätzlich in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. Senat, BGHZ 132, 13, 18 f.; BVerfGE 12, 113, 130; 85, 1, 22; BVerfG, NJW 2004, 589, 590; WM 2009, 1706, 1709).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
    "Zu dem von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Kommunikationsprozess kann die Mitteilung einer fremden Meinung oder Tatsachenbehauptung auch dann zählen, wenn der Mitteilende sich diese weder zu Eigen macht noch sie in eine eigene Stellungnahme einbindet, sondern die fremde Äußerung lediglich verbreitet (vgl. BVerfGE 85, 1, 22; BVerfG, WM 2009, 1706).

    Dabei ist die Presse zwar grundsätzlich in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. Senat, BGHZ 132, 13, 18 f.; BVerfGE 12, 113, 130; 85, 1, 22; BVerfG, NJW 2004, 589, 590; WM 2009, 1706, 1709).

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
    Ein milderes Mittel - etwa ein Nachtrag, wie ihn der Bundesgerichtshof in einer jüngeren Entscheidung postuliert hat (BGH, Urteil vom 18. November 2014 - VI ZR 76/14 -, BGHZ 203, 239-256, "Chefjustiziar") - kommt nicht in Betracht, da anders als in jener Entscheidung im vorliegenden Fall die ursprüngliche Verbreitung des Verdachts rechtswidrig war.
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 77/86

    Substantiierungspflicht bei behauptetem Insiderwissen; Widerruf teilweise

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
    Allerdings hat die Rechtsprechung im Rahmen des Widerrufsanspruchs demjenigen, der sich nachteilig über einen Dritten äußert, eine erweiterte Darlegungslast auferlegt, die ihn anhält, Belegtatsachen für seine Behauptung anzugeben (BGH GRUR 1987, 397 (399) vgl. auch Hamburger Kommentar aaO 43. Abschn. Rn 16).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
    Diese wird durch die rechtswidrige Erstveröffentlichung indiziert, da zu vermuten ist, dass ein einmal erfolgter rechtswidriger Eingriff wiederholt werden wird (BGH, Urteil vom 08. Februar 1994 - VI ZR 286/93 -, juris Rz. 27).
  • LG Hamburg, 24.07.2009 - 324 O 327/08

    Widerruf: (un-)wahre Behauptung, das Bundeskriminalamt sei am Abhören von

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
    Die Kammer hat jedoch bereits in ihrem Urteil vom 24.07.2009 (324 O 327/08 - juris Rz. 113) ausgeführt:.
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus LG Hamburg, 28.04.2017 - 324 O 172/16
    Hinsichtlich der Verbreitung eines Interviews hat der Bundesgerichthof in seiner Entscheidung vom 17.11.2009 (VI ZR 226/08 Juris Abs. 13) festgestellt:.
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

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