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   LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 14/06   

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https://dejure.org/2006,17389
LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 14/06 (https://dejure.org/2006,17389)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.07.2006 - 324 O 14/06 (https://dejure.org/2006,17389)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - 324 O 14/06 (https://dejure.org/2006,17389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Sendeverbot für Contergan-Film

  • Telepolis (Pressebericht, 19.08.2007)

    Persönlichkeitsrechte verletzen Dokudrama

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausstrahlung des Contergan-Films "Nur eine einzige Tablette" vom Hamburger Landgericht gestoppt - Abwägung zwischen kollidierenden Grundrechten

Besprechungen u.ä.

  • journalist.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Pressekammer Hamburg - Im Zweifel für den Kläger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2007, 212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 14/06
    Zwar kann die Antragsgegnerin hinsichtlich der angegriffenen Äußerungen den Schutz der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG (dazu: BVerfGE 67, 213, 226 f.) für sich in Anspruch nehmen, denn sowohl das angegriffene Drehbuch als auch der hieraus hervorgegangene Film sind Ausdruck einer freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Ergebnisse der beteiligten Personen zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden, und der im Wege einer fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen entnommen werden können; ferner sind Drehbücher und Spielfilme klassische Formen künstlerischer Äußerung.

    Zu diesen Bestimmungen zählt das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht (BVerfGE 67, 213, 228).

    Geringfügige Beeinträchtigungen oder die bloße Möglichkeit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung reichen insoweit angesichts der hohen Bedeutung der Kunstfreiheit nicht aus (vgl. hierzu: BVerfGE 67, 213, 228; BGH, U. v. 21.6.2005, Az.. IV ZR 122/04, Juris, Abs. 19).

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 14/06
    Es ist vorliegend gerade nicht ein Verbot der Verbreitung des gesamten Films verhängt worden, obwohl Pauschalverbote trotz des hohen Ranges der Kunstfreiheit nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 19.3.1992, Az.: I ZR 166/90, Juris, Abs. 28).

    Vielmehr reicht es zur Beseitigung der Erstbegehungsgefahr regelmäßig aus, wenn der Anspruchsgegner ernsthaft und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er sich des Rechts zur Verbreitung der angegriffenen Äußerungen nicht (mehr) berühme, etwa durch die uneingeschränkte und eindeutige Erklärung, dass er die beanstandete Handlung nicht vornehmen werde (BGH, Urteil vom 19.3.1992, Az.: I ZR 166/90, Juris. Abs. 27).

  • LG Hamburg, 10.02.2005 - 324 O 865/05
    Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 14/06
    In diesem Fall sind Abweichungen zwischen Wahrheit und Behauptung vom Betroffenen nur noch in Ausnahmekonstellationen hinnehmbar, in denen eine persönlichkeitsrechtliche Relevanz der jeweiligen Abweichung schlechterdings nicht mehr ersichtlich ist (der Auffassung des Bundesgerichtshofs - U. v. 15.11.06, Az.. VI ZR 274/04, Juris, Abs. 10 - wonach ein Unterlassungsanspruch erst in Betracht kommt, wenn "gerade die Abweichung von der Wahrheit den Betroffenen in seinem sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigt", folgt die Kammer nicht, denn die Beeinträchtigung des Betroffenen in seinem sozialen Geltungsanspruch führt bereits zu einer Beweislastumkehr gemäß § 186 StGB analog; vgl. hierzu: Urteil der Kammer vom 10.2.2005 Az.: 324 O 865/05).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 14/06
    Je mehr seine Person in dem Kunstwerk als "verselbständigte Kunstfigur" erscheint, umso gravierender muss die Abweichung zwischen Wahrheit und Behauptung sein, um zu einem Überwiegen des Persönlichkeitsschutzes zu führen, je mehr hingegen in dem Kunstwerk ein "Porträt des realen Urbildes" gezeichnet wird, umso niedriger liegt die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung Entscheidend ist, inwieweit das "Abbild" gegenüber dem "Urbild" durch die künstlerische Gestaltung des Stoffs und seine Ein- und Unterordnung in den Gesamtorganismus des Kunstwerks so verselbständigt erscheint, dass das Individuelle, Persönlich-Intime zugunsten des Allgemeinen, Zeichenhaften der "Figur" objektiviert ist (vgl. BGH, a.a.O., Abs. 21; BVerfGE 30, 173, 195).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 14/06
    In diesem Fall sind Abweichungen zwischen Wahrheit und Behauptung vom Betroffenen nur noch in Ausnahmekonstellationen hinnehmbar, in denen eine persönlichkeitsrechtliche Relevanz der jeweiligen Abweichung schlechterdings nicht mehr ersichtlich ist (der Auffassung des Bundesgerichtshofs - U. v. 15.11.06, Az.. VI ZR 274/04, Juris, Abs. 10 - wonach ein Unterlassungsanspruch erst in Betracht kommt, wenn "gerade die Abweichung von der Wahrheit den Betroffenen in seinem sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigt", folgt die Kammer nicht, denn die Beeinträchtigung des Betroffenen in seinem sozialen Geltungsanspruch führt bereits zu einer Beweislastumkehr gemäß § 186 StGB analog; vgl. hierzu: Urteil der Kammer vom 10.2.2005 Az.: 324 O 865/05).
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85

    Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel

    Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 14/06
    Eine Ausdehnung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf juristische Personen ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn sie durch eine Äußerung in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (BGHZ 98, 94, 97 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07

    Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden

    a) Die Beschwerdeführerin erwirkte am 14. Februar 2006 den Erlass von Beschlussverfügungen gegen die Beklagten auf Unterlassung der beanstandeten Szenen, die das Landgericht auf Widerspruch der Beklagten jeweils durch Verfügungsurteil vom 28. Juli 2006 bestätigte (vgl. hierzu das in dem Ausgangsverfahren der Beschwerde 1 BvR 1225/07 ergangene Urteil LG Hamburg vom 28. Juli 2006 - 324 O 14/06 -, abgedruckt in ZUM 2007, S. 212 ff).
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