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LG Hamburg, 28.07.2015 - 312 O 305/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 4 Nr 9a UWG, § 12 Abs 2 UWG
Wettbewerbsverstoß: Herkunftstäuschung unter Berücksichtigung eines Firmenkennzeichens auf dem angegriffenen Produkt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06
Knoblauchwürste
Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2015 - 312 O 305/15
Danach können Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen den Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses nach § 4 Nr. 9 lit. a UWG bestehen, wenn die Gefahr einer Herkunftstäuschung gegeben ist und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlässt (BGH Urteil vom 02.04.2009 - I ZR 144/06 - Knoblauchwürste, GRUR 2009, S. 1069). - BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08
Femur-Teil
Auszug aus LG Hamburg, 28.07.2015 - 312 O 305/15
Ferner kann unterstellt werden, dass den Fachkreisen die Parteien als Anbieter mit ihren entsprechenden Produkten bekannt sind und diese auch keinerlei Veranlassung haben, die Produkte allein anhand der äußeren Gestaltung einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen, sondern vielmehr auf die unterschiedliche Kennzeichnung der Produkte abstellen (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2010, I ZR 145/08 - Femur-Teil, NJW-RR 2011, S. 45), was der Annahme einer Herkunftstäuschung im weiteren Sinne entgegensteht.