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   LG Hamburg, 28.10.2010 - 307 S 55/10   

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https://dejure.org/2010,33219
LG Hamburg, 28.10.2010 - 307 S 55/10 (https://dejure.org/2010,33219)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.10.2010 - 307 S 55/10 (https://dejure.org/2010,33219)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 307 S 55/10 (https://dejure.org/2010,33219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Mieter hat einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der zur Abwehr einer Eigenbedarfskündigung angefallenen vorprozessualen Rechtsanwaltskosten; Vermieter einer ausstellenden Eigenbedarfskündigung muss sich vor Versenden über die Formalien informieren; Die Fälligkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein Mieter hat einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der zur Abwehr einer Eigenbedarfskündigung angefallenen vorprozessualen Rechtsanwaltskosten; Vermieter einer ausstellenden Eigenbedarfskündigung muss sich vor Versenden über die Formalien informieren; Die Fälligkeit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Schriftform der Kündigung eines Mietvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 211
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Hamburg-Blankenese, 14.04.2010 - 508 C 250/09

    Einheitlichkeit der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.10.2010 - 307 S 55/10
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese (Geschäfts-Nr.: 508 C 250/09) vom 14. April 2010 wie folgt abgeändert: Die Klägerin wird verurteilt, die Beklagte von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte Dr. Kirsten & Kollegen über EUR 603, 93 freizustellen.
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Hamburg, 28.10.2010 - 307 S 55/10
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es anerkannt, dass ein Anspruch auf Ersatz vorprozessualer Rechtsverteidigungskosten aus § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verletzung vertraglicher Pflichten unter anderem auch dann in Betracht kommt, wenn der Vermieter das Mietverhältnis unberechtigt kündigt (vgl. BGH, Urteil v. 16.01.2009 - V ZR 133/08 Tz. 8,16).
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