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   LG Hamburg, 29.01.2010 - 308 S 2/09   

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https://dejure.org/2010,4040
LG Hamburg, 29.01.2010 - 308 S 2/09 (https://dejure.org/2010,4040)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2010 - 308 S 2/09 (https://dejure.org/2010,4040)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 308 S 2/09 (https://dejure.org/2010,4040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 273 Abs. 2 Nr. 1, 296 Abs. 1 ZPO

  • Justiz Hamburg

    § 97 UrhG, § 31 UrhG
    Nachweis der Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen wegen einer Urheberrechtsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen wegen der Verletzung von Urheberrechten an Fotografien

  • rechtambild.de

    Nachweis der Aktivlegitimation für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen wegen einer Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 296, 273 ZPO
    Ausschließliche Nutzungsrechte an einem Foto müssen bewiesen werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Aktivlegitimation urheberrechtlicher Abmahnung muss dargelegt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abmahner muss Inhaberschaft von Urheberrechten darlegen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Darlegung der Aktivlegitimation bei Abmahnungen im urheberrechtlichen Bereich

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Wer sich auf Nutzungsrechte beruft, muss dies auch beweisen

  • rechtambild.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

    Auszug aus LG Hamburg, 29.01.2010 - 308 S 2/09
    Ein solches lediglich pauschales und unsubstantiiertes Bestreiten entfaltet keinerlei Rechtswirksamkeit (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 282, 283).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 1/96

    "Vitaminmangel"; Offenkundigkeit spezieller Fragen der Ernährungswissenschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 29.01.2010 - 308 S 2/09
    An der Aktivlegitimation der Klägerin hat das Gericht im Hinblick auf das bei ihm "gelaufene" und der Beklagten bekannte "Alka"-Verfahren keinerlei Zweifel (§ 286 ZPO; vgl. auch BGH NJW 1998, 3498, 3499).
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