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   LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09   

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https://dejure.org/2010,28276
LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09 (https://dejure.org/2010,28276)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.12.2010 - 318 S 206/09 (https://dejure.org/2010,28276)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 318 S 206/09 (https://dejure.org/2010,28276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 14 Nr 1 WoEigG, § 16 Abs 2 WoEigG, § 16 Abs 4 S 2 WoEigG, § 21 Abs 1 WoEigG, § 21 Abs 2 WoEigG
    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Begründung; erforderliche Stimmenmehrheit bei von Teilungserklärung und Gesetz abweichender Kostenverteilungsregelung der modernisierenden Instandsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung einer Zwei-Monats-Frist für die Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung ist notwendig; Ermessensspielraum einer Eigentümergemeinschaft bei der Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1; WEG § 46 Abs. 1 S. 2 Hs. 1
    Einhaltung einer Zwei-Monats-Frist für die Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung ist notwendig; Ermessensspielraum einer Eigentümergemeinschaft bei der Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Wirksamkeit der Beschlüsse der WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 580
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Hamburg-Altona, 25.11.2009 - 303B C 23/09
    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 25. November 2009 - Az. 303B C 23/09 - unter Zurückweisung ihres Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert und insgesamt neu gefasst:.

    unter Abänderung des am 25. November 2009 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hamburg-Altona - 303B C 23/09 - die auf der Eigentümerversammlung vom 26. Mai 2009 gefassten Beschlüsse zu TOP 8.5 und 8.9 für ungültig zu erklären.

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 3 Wx 70/06

    Verlängerung des Verwaltervertrags

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09
    Dieser ist aufgrund der Bindungswirkung entsprechend den Grundsätzen für die Auslegung von Grundbucheintragungen zu bestimmen (vgl. OLG Frankfurt ZMR 2009, 56; OLG Düsseldorf NZM 2007, 488).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 Wx 258/02

    Wohnungseigentumsgesetz : Zuordnung der Erträge aus der Fremdnutzung einer

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09
    Die modernisierende Instandsetzung beinhaltet dagegen Maßnahmen, die über die bloße Wiederherstellung des bisherigen Zustandes hinausgehen und deshalb zu einer baulichen Veränderung führen, aber eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung zur Behebung eines Mangels darstellen (OLG Düsseldorf, NZM 2003, 28, 29; Vandenhouten, a. a. O., Rn. 84).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 20 W 13/07

    Wohnungseigentumsverwaltung: Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09
    Dieser ist aufgrund der Bindungswirkung entsprechend den Grundsätzen für die Auslegung von Grundbucheintragungen zu bestimmen (vgl. OLG Frankfurt ZMR 2009, 56; OLG Düsseldorf NZM 2007, 488).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09
    Bei der 2-Monats-Frist zur Begründung der Anfechtungsklage handelt es sich um eine Komponente der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 HS 1 WEG; ihre Versäumung führt - wie hier - zur Abweisung der Klage als unbegründet (vgl. dazu nur BGH, NZM 2009, 199, 210).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09
    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, etwa weil sie sich aus dem Versammlungsprotokoll ergeben (BGH, NJW 1998, 3713).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 206/09
    Die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten sind hierfür unerheblich; maßgeblich ist der objektive Erklärungswert anhand des Wortlauts und Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt (BayObLG, ZMR 2004, 442).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Eine Instandsetzung ist modernisierend, wenn sie im Interesse der Werterhaltung des Wohnungseigentums und der Gewährleistung eines zeitgemäßen technischen Standards, zwischenzeitlich eingetretene technische Entwicklungen berücksichtigt und nicht nur den Ursprungszustand, sondern einen besseren herstellt (Hamm ZMR 2007, 131; LG Hamburg ZMR 2011, 580; LG Koblenz ZWE 2009, 282).
  • AG Idstein, 14.10.2019 - 3 C 182/19

    WEG - Rechtsfolgen fehlender Zustimmung zu schriftlicher Beschlussfassung

    Jedenfalls ist eine Darlegung der behaupteten Fehler des angegriffenen Beschlusses mindestens ihrem Kerne nach erforderlich; pauschale Behauptungen genügen nicht (BGH ZMR 2009, 298; ZMR 2009, 699; LG Hamburg ZMR 2011, 580 f. ZMR 2012, 218; ZMR 2013, 922; LG Düsseldorf ZMR 2011, 987 f.; AG Bonn ZMR 2008, 246 f.; AG Konstanz ZMR 2008, 496; AG Hamburg ZMR 2009, 232; AG Charlottenburg ZMR 2017, 506; Bergerhoff NZM 2007, 428).

    Zu nennen ist der konkrete Mangel und ggf. seine Auswirkungen auf den Beschluss (LG Hamburg ZMR 2011, 580 f.).

  • LG Hamburg, 14.12.2011 - 318 S 248/10

    Besonderheiten bei der Beschlussergebnisberichtigungsklage?

    Der Kammer ist es mangels spezifizierten Vortrages zur angedachten Größe, Lage, Ausführung, Beschaffenheit etc. der Schrankenanlage nicht möglich, die vom Kläger favorisierte Errichtung der Schrankenanlage anhand der §§ 21 Abs. 3 und 22 Abs. 1 WEG zu überprüfen (vgl. zum Fehlen eines die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Tatsachenvortrages durch den Anfechtungskläger auch Kammer, Urt. v. 27.10.2010 - 318 S 17/10 [ZWE 2011, 132] sowie Urt. v. 29.12.2010 - 318 S 206/09 [ZWE 2011, 133]).
  • LG München I, 11.04.2013 - 36 S 13242/12

    Zur Darstellung periodenfremder Zahlungen in der Abrechnung!

    Erforderlich ist also, dass der Kläger die Mängeltatsachen benennt, auf die er seine Klage stützen will; zu nennen ist der konkrete Mangel und seine Auswirkungen auf den Beschluss (LG Hamburg, ZWE 2011, 133 ff.; ZWE 2011, 132, 133; vgl. dazu auch LG Lüneburg, DAR 2009, 636, 637).
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