Rechtsprechung
   LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,72785
LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17 (https://dejure.org/2017,72785)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.12.2017 - 324 O 22/17 (https://dejure.org/2017,72785)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2017 - 324 O 22/17 (https://dejure.org/2017,72785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,72785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB
    Anspruch auf Unterlassung der Anzeige von Suchergebnissen und Verlinkungen nach der Namenseingabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17
    Während wahre Tatsachenbehauptungen in weitem Umfang hinzunehmen sind, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (vgl. BVerfGE 97, 391, 403), gilt dies für unwahre Tatsachenbehauptungen nicht.

    Wie bereits oben ausgeführt, sind wahre Tatsachenbehauptungen jedoch in weitem Umfang hinzunehmen, denn das Persönlichkeitsrecht verleiht seinem Träger keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 97, 391, 403).

    Mit der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre des Betroffenen wird die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391, 403 ff; BVerfGE 99, 185, 196f).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391, 404f.; BVerfG, NJW 2009, 3357, 3358; BGH, a.a.O.).

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17
    Der EuGH bestätigt dies durch die Entscheidung vom 13.05.2014 (Az: C -131/12, Juris 83), in der er ausführt:.

    Ein anderes Ergebnis folgt hierdurch auch unter Berücksichtigung der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 13.05.2014, Az: C -131/12, juris) wegen der Besonderheiten des Sachverhalts jedoch nicht.

  • OLG Hamburg, 16.08.2011 - 7 U 51/10

    Persönlichkeitsverletzung im Internet: Anspruch gegen den Betreiber einer

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17
    Bereits zuvor hat die Rechtsprechung eine Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers für die Verlinkung auf von Dritten eingestellte Inhalte grundsätzlich angenommen (vgl. OLG Hamburg, AfP 2011, 491).

    Denn sie erstellt aufgrund einer individuellen Suchanfrage Ergebnisse in der beschriebenen Form und zeigt diese dem Nutzer an (vgl. auch BGH Urteil v. 14.10.2010, Az: I ZR 191/08 AnyDVD - Juris Abs. 22f; BGH Urteil. v. 1.04.2004, Az: I ZR 317/01 Schöner Wetten - Juris Abs. 25f; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil v. 16.08.2011, Az: 7 U 51/10).

  • OLG Oldenburg, 23.12.2014 - 13 U 66/14

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Übermittlung persönlicher

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob das Datenschutzgesetz für dieses Begehren des Klägers die speziellere und abschließende Regelung darstellen würde (vgl. Palandt, BGB, 76. Aufl., § 823, Rn. 85; OLG Oldenburg, Urteil v. 23.12.2014, 13 U 66/14 - Juris Abs. 10; BGH, Urteil v. 17.12.1985, VI ZR 244/84 - Juris Abs. 19).
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17
    Der wertungsausfüllungsbedürftige Betriff des "schutzwürdigen Interesses" verlangt eine Abwägung des Interesses des Betroffenen an dem Schutz seiner Daten und des Stellenwerts, den die Offenlegung für ihn hat, mit den Interessen der Nutzer unter Berücksichtigung der objektiven Werteordnung der Grundrechte (BGH, Urteil v. 23.09.29014, VI ZR 358/13 - Ärztebewertung II, Juris Abs. 24).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 244/84

    Begriff der personenbezogenen Daten des Gesellschafters/Geschäftsführers;

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob das Datenschutzgesetz für dieses Begehren des Klägers die speziellere und abschließende Regelung darstellen würde (vgl. Palandt, BGB, 76. Aufl., § 823, Rn. 85; OLG Oldenburg, Urteil v. 23.12.2014, 13 U 66/14 - Juris Abs. 10; BGH, Urteil v. 17.12.1985, VI ZR 244/84 - Juris Abs. 19).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17
    Störer ist, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechtsguts beiträgt (BGH Urteil v. 15.08.2013, I ZR 80/12, Juris Abs. 30 mwN.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17
    Mit der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre des Betroffenen wird die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391, 403 ff; BVerfGE 99, 185, 196f).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391, 404f.; BVerfG, NJW 2009, 3357, 3358; BGH, a.a.O.).
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17
    Zudem wird die Wirkung des Eingriffs in die genannten Rechte der betroffenen Person noch durch die bedeutende Rolle des Internets und der Suchmaschinen in der modernen Gesellschaft gesteigert, die den in einer Ergebnisliste enthaltenen Informationen Ubiquität verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteil eDate Advertising u. a., C-509/09 und C-161/10, EU:C:2011:685, Rn. 45).
  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08

    AnyDVD

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15

    Google muss verletzenden Link nicht löschen

  • OLG München, 07.06.2017 - 18 W 826/17

    Zugriff zu rechtswidrigen gelöschten Kommentaren durch Internetsuchmaschiene

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht