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   LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11   

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LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11 (https://dejure.org/2013,37023)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2013 - 318 S 127/11 (https://dejure.org/2013,37023)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2013 - 318 S 127/11 (https://dejure.org/2013,37023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 10 Abs 6 S 3 WoEigG, § 27 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Haftung des ehemaligen Verwalters wegen unberechtigten Zugriffs auf das Verwaltungsvermögen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungspflicht bei Überweisungen vom Wohngeldkonto der Gemeinschaft auf ein Privatkonto

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch des Scheinverwalters auf Verwaltervergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 984
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Hamburg, 18.02.2009 - 318 S 99/08

    Wohnungseigentum: Haftung des Ex-Verwalters für Prozesskosten anlässlich der

    Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
    Dazu und zur Vertretungsbefugnis des Beklagten hat die Kammer in einem von der Klägerin initiierten Rechtsstreit, gerichtet auf Zahlung von Wohngeld, ausgeführt (vgl. Urt. v. 18.2.2009 - 318 S 99/08, ZMR 2009, 477, abrufbar unter BeckRS 2009, 20039):.

    Wie die Kammer in ihrem Urteil vom 18. Februar 2009 in der Sache 318 S 99/08 ausführlich dargelegt hat, endete die Bestellung des Beklagten als Verwalter nach § 18 der Teilungserklärung zum 31. Dezember 2005 und auch im Anschluss hat eine Weiterbestellung des Beklagten zum Verwalter per Beschluss der Eigentümerversammlung nicht stattgefunden; auf jene Ausführungen wird Bezug genommen.

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
    (2) Die Klage ist auch nicht deswegen unzulässig, weil dem Beklagten - wie er es auch noch mit seiner Berufung unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 06.03.1997 - III ZR 248/95 (NJW 1997, 2106, 2108) für zutreffend hält - vor Geltendmachung des Zahlungsanspruchs "ausreichend Gelegenheit" hätte gegeben werden müssen, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnungslegung zu erstellen und der Eigentümerversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen.
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
    In eine Jahresabrechnung nach § 28 WEG sind nämlich auch solche Ausgaben aufzunehmen, die unberechtigt erfolgt sind, und die Genehmigung einer Jahresabrechnung durch die Eigentümerversammlung enthält darüber hinaus auch keine konkludente Billigung der von dem Verwalter getätigten Ausgaben (vgl. BGH, NJW 2011, 1346, 1347, Tz. 6).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
    Letzteres ist zwar etwa dann gegeben, wenn es einem Beschluss der Wohnungseigentümer an der erforderlichen Klarheit und Bestimmtheit mangelt, sich also auch durch Auslegung kein Sinn und keine durchführbare Regelung ermitteln lässt (vgl. etwa BayObLG, FGPrax 2005, 14, 15).
  • OLG München, 07.02.2007 - 34 Wx 147/06

    Kein Rückschluss auf Genehmigung der Jahresabrechnung bei Entlastung des

    Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
    Ferner ist insoweit zu beachten, dass die Billigung einer Jahresabrechnung nicht notwendigerweise auch die Entlastung des Verwalters umfasst, weil es sich dabei um getrennte Fragen handelt (vgl. OLG München, NJW-RR 2007, 1094, 1095).
  • BGH, 14.11.2006 - X ZR 34/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Abhebung von Beträgen von einem Bankkonto aufgrund

    Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
    Jedenfalls in den Fällen, in denen ein Nichtberechtigter Abhebungen bzw. Überweisungen von einem (Giro-)Konto veranlasst, trägt der Empfänger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihm der Verfügungsbetrag nach den Absprachen mit dem Berechtigten endgültig verbleiben sollte (vgl. nur BGH, NJW-RR 2007, 488, 489, Tz. 9; OLG Bremen, ZEV 2010, 480, 481; OLG Bamberg, ZEV 2004, 207, 208; Schwab, a.a.O.).
  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 145/02

    Götterdämmerung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
    Allerdings steht diese Befugnis mit der sog. Sachlegitimation in einem Zusammenhang, weil in der Regel derjenige, der nach dem Klagevorbringen Berechtigter des streitigen Rechts ist, auch berechtigt ist, über das Recht einen Prozess als Partei im eigenen Namen zu führen (s. BGH, NJW 2005, 1656).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsausgleich zwischen

    Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
    Mithin geht es hier um die Rückzahlung von Verwaltungsvermögen, das nach § 10 Abs. 7 S. 1 WEG der Klägerin als Verband zuzurechnen war (vgl. nur OLG Zweibrücken, Urt. v. 02.02.2012 - 4 U 73/11, abrufbar unter BeckRS 2012, 03819).
  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04

    Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des

    Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
    Zwar kann dem Geschäftsführer dann eine Vergütung zustehen, wenn er das Geschäft im Rahmen seines Berufs oder Gewerbes geführt hat (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1426, 1428).
  • OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09

    Zulassung eines Beweisangebots in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und

    Auszug aus LG Hamburg, 30.01.2013 - 318 S 127/11
    Jedenfalls in den Fällen, in denen ein Nichtberechtigter Abhebungen bzw. Überweisungen von einem (Giro-)Konto veranlasst, trägt der Empfänger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihm der Verfügungsbetrag nach den Absprachen mit dem Berechtigten endgültig verbleiben sollte (vgl. nur BGH, NJW-RR 2007, 488, 489, Tz. 9; OLG Bremen, ZEV 2010, 480, 481; OLG Bamberg, ZEV 2004, 207, 208; Schwab, a.a.O.).
  • BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 2 Z 1/88

    Klage gegen einen Hausverwalter auf Rückzahlung unrechtmäßig abgebuchter Beträge

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

  • OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 116/01

    Rückabwicklung von Abhebungen von einem Sparkonto; Darlegungs- und Beweislast bei

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses - Voraussetzungen für die Verpflichtung zur

  • AG Hamburg, 20.12.2019 - 22a C 397/18

    Bereicherungsrechtlicher Rückerstattungsanspruch trotz Entlastungsbeschlusses?

    Auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des LG Hamburg (ZWE 2014, 131) führt zu keinem anderen Ergebnis.
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