Rechtsprechung
LG Hamburg, 30.04.2010 - 308 S 12/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG
Keine Deckelung der Abmahnkosten bei Verkauf eines Bootlegs auf eBay; nicht autorisierte Tonaufzeichnung - Justiz Hamburg
§ 97a Abs 1 UrhG, § 97a Abs 2 UrhG
Urheberrechtsverletzung eines eBay-Verkäufers: Erstattung von anwaltlichen Abmahnkosten oberhalb der Kappungsgrenze - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
§ 97a Abs. 1 S. 2 UrhG
Keine 100-EUR-Abmahnpauschale bei Verkauf von Bootlegs über eBay - lhr-law.de (Kurzinformation)
Bootlegverkauf auf eBay - keine Kappung der Abmahnkosten auf 100 EUR
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verkauf eines nicht autorisierten Live-Mitschnitts kein Bagatellverstoß
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Nicht unerhebliche Rechtsverletzung bei eBay-Verkauf eines kopierten Albums
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei eBay-Verkauf eines illegalen Live-Musik-Mitschnitts keine Deckelung der Abmahnkosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Live-Mitschnitt auf eBay
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Kurzanmerkung)
Bootlegverkauf auf eBay - keine Kappung der Abmahnkosten auf 100
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 14.07.2009 - 36A C 146/09
- LG Hamburg, 30.04.2010 - 308 S 12/09
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 404
- ZUM 2010, 611
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Hamburg, 30.04.2010 - 308 S 12/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt selbst derjenige im geschäftlichen Verkehr, der nur Gegenstände in einer Internetauktion erwirbt , um sie mit Gewinn weiter zu veräußern (BGH, U. v. 11.3.2004, Az.: I ZR 304/01, Juris, Absatz-Nr. 43).
- AG Hamburg, 12.07.2013 - 31c C 225/13
Urheberrechtsverletzung - Verkauf einer Raubpressung eines Tonträgers bei Ebay
So hatte das AG Hamburg, 36a C 146/09, Urteil vom 14.07.2009, bei einem sog. Bootleg die Anwendung des derzeitigen § 97a Abs. 2 UrhG (Beschränkung der Abmahnkosten auf insgesamt 100,- EUR) bejaht, während diese Entscheidung in der Berufungsinstanz aufgehoben worden ist (LG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2010, 308 S 12/09).Nach dem LG Hamburg (Beschluss vom 30.04.2010, 308 S 12/09) ist unter einem Handeln im geschäftlichen Verkehr jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt zu verstehen, die der Förderung eines eigenen oder fremden Geschäftszweckes zu dienen bestimmt ist.
Die Rechtsprechung beurteilte den jeweiligen Gegenstandswert in der Folge einzelfallabhängig und insgesamt sehr uneinheitlich (vgl. für Filesharing-Fälle etwa AG Halle/Saale, Urteil vom 24.11.2009, 95 C 3258/09, 1.200,- EUR Unterlassungsstreitwert für einen Film; AG Köln, Urteil vom 05.11.2012, 137 C 521/11, 3.500,- EUR Unterlassungsstreitwert für einen Film;… näher Dreier/Schulze/Dre/er, 4. Aufl. 2013, § 97a UrhG Rn. 2; AG Hamburg, Urteil vom 14.07.2009, 36a C 146/09: Beschränkung der Abmahnkosten auf 100,- EUR gem. § 97a Abs. 2 UrhG in einem sog. Bootleg-Fall, aufgehoben vom LG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2010, 308 S 12/09: Gegenstandswert von 20.000,- EUR für den Verkauf zweier unlizensierter Tonträger mit insgesamt 32 Titeln).
- AG Düsseldorf, 14.12.2011 - 57 C 4871/11
Schadensersatz wegen unberechtigter Verwendung von Lichtbildern im Internet beim …
Ein gewichtiges Indiz ist vorliegend die Zahl der durchgeführten Auktionen (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 30.04.2010, Az. 308 S 12/09).