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   LG Hamburg, 30.10.2009 - 324 O 239/09   

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https://dejure.org/2009,36502
LG Hamburg, 30.10.2009 - 324 O 239/09 (https://dejure.org/2009,36502)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2009 - 324 O 239/09 (https://dejure.org/2009,36502)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 324 O 239/09 (https://dejure.org/2009,36502)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bemessung des presserechtlichen Geldentschädigungsanspruchs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Geldentschädigungsanspruch bei eigenem Herantreten an die Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Geldentschädigung nach eigener Pressearbeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 324 O 239/09
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1996, 985 (986) [BGH 12.12.1995 - VI ZR 223/94] mwN).

    Eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung kann sich bei Bildnisveröffentlichungen auch aus dem Gesichtspunkt einer Hartnäckigkeit ergeben (vgl. BGH NJW 1996, 985 (986) [BGH 12.12.1995 - VI ZR 223/94] ).

    In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall waren vier Veröffentlichungen von Fotos eines Kindes von Caroline von Monaco (innerhalb von vier Monaten) erfolgt, die letzten drei davon nach Verboten bzw. nach Abgabe von Unterlassungsverpflichtungserklärungen hinsichtlich der vorangegangenen Veröffentlichungen (vgl. BGH NJW 96, 985 (985/986)).

  • OLG Hamburg, 20.05.2008 - 7 U 100/07

    Kein Schadensersatzanspruch wegen hartnäckig fortgesetzter Rechtsverletzungen

    Auszug aus LG Hamburg, 30.10.2009 - 324 O 239/09
    Auch nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts kommt ein Entschädigungsanspruch in Betracht, wenn mehrere gleichartige Verletzungen am Recht am eigenen Bild vorliegen, die für sich genommen zwar nicht als schwerwiegend anzusehen wären, die in ihrer Gesamtheit jedoch als hartnäckige Verletzung zu bewerten sind, weil sie trotz vorausgegangener gerichtlicher Entscheidungen bezüglich gleichartiger Handlungen erfolgt sind (HansOLG, Urteil vom 26.5. 2008, 7 U 100/07, [...] Rn11).
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