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   LG Hamburg, 31.01.2019 - 312 O 341/18   

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https://dejure.org/2019,20881
LG Hamburg, 31.01.2019 - 312 O 341/18 (https://dejure.org/2019,20881)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2019 - 312 O 341/18 (https://dejure.org/2019,20881)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 312 O 341/18 (https://dejure.org/2019,20881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 5a Abs 6 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer geschäftlichen Handlung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 3, 3a, 8 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 1, 5a Abs. 6 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Instagram-Posts über selbst gekaufte Produkte nicht immer eine geschäftliche Handlung - Nur 5000 Follower Indiz gegen Schleichwerbung

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Influencer-Marketing

Sonstiges

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Stärkung der Meinungsfreiheit von Instagrammern - Keine Kennzeichnungspflicht von Werbung bei Meinungsäußerung

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 500
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Berlin, 24.05.2018 - 52 O 101/18

    Wettbewerbsverstoß: Kennzeichnung von Posts eines Instagram-Influencers zu

    Auszug aus LG Hamburg, 31.01.2019 - 312 O 341/18
    Auch die Verlinkung bei einer Vielzahl von Produkten auf die jeweilige Unternehmerseite kann ein Indiz für eine geschäftliche Handlung sein (LG Berlin, Urteil v. 24. Mai 2018, Az. 52 O 101/18, zitiert nach Anl. Ast. 8, Abs. 19; KG, Beschluss v. 11.10.2017, Az. 5 W 221/17, zitiert nach juris, Abs. 11).

    Auch in der zitierten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urteil vom 24.05.2018 - 52 O 101/18) lag der Fall deutlich anders.

  • KG, 11.10.2017 - 5 W 221/17

    Influencer Marketing, Schleichwerbung in sozialen Medien - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus LG Hamburg, 31.01.2019 - 312 O 341/18
    Maßgeblich kommt es darauf an, ob entweder ein Entgelt bezahlt wurde (OLG Celle Urteil vom 08.06.2017 - 13 U 53/17, GRUR 2017, 1158) oder sonstige Vorteile, wie z.B. Rabatte oder Zugaben gewährt oder wenigstens in Aussicht gestellt wurden (KG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 5 W 221/17, Rz. 10 - zitiert nach juris; Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 5 W 233/17, Rz. 9 - zitiert nach juris).

    Auch die Verlinkung bei einer Vielzahl von Produkten auf die jeweilige Unternehmerseite kann ein Indiz für eine geschäftliche Handlung sein (LG Berlin, Urteil v. 24. Mai 2018, Az. 52 O 101/18, zitiert nach Anl. Ast. 8, Abs. 19; KG, Beschluss v. 11.10.2017, Az. 5 W 221/17, zitiert nach juris, Abs. 11).

  • KG, 17.10.2017 - 5 W 233/17

    Schleichwerbung in sozialen Medien - Wettbewerbsverstoß im Internet:

    Auszug aus LG Hamburg, 31.01.2019 - 312 O 341/18
    Maßgeblich kommt es darauf an, ob entweder ein Entgelt bezahlt wurde (OLG Celle Urteil vom 08.06.2017 - 13 U 53/17, GRUR 2017, 1158) oder sonstige Vorteile, wie z.B. Rabatte oder Zugaben gewährt oder wenigstens in Aussicht gestellt wurden (KG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 5 W 221/17, Rz. 10 - zitiert nach juris; Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 5 W 233/17, Rz. 9 - zitiert nach juris).
  • LG Heilbronn, 08.05.2018 - 21 O 14/18

    Hashtag #ad reicht auf Instagram nicht zur Kennzeichnung von Werbung -

    Auszug aus LG Hamburg, 31.01.2019 - 312 O 341/18
    (vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 08.05.2018 - 21 O 14/18, Rz. 48ff - zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 08.06.2017 - 13 U 53/17

    Anforderungen an die Kennzeichnung von Werbung auf Instagram und ähnlichen

    Auszug aus LG Hamburg, 31.01.2019 - 312 O 341/18
    Maßgeblich kommt es darauf an, ob entweder ein Entgelt bezahlt wurde (OLG Celle Urteil vom 08.06.2017 - 13 U 53/17, GRUR 2017, 1158) oder sonstige Vorteile, wie z.B. Rabatte oder Zugaben gewährt oder wenigstens in Aussicht gestellt wurden (KG Berlin, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 5 W 221/17, Rz. 10 - zitiert nach juris; Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 5 W 233/17, Rz. 9 - zitiert nach juris).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus LG Hamburg, 31.01.2019 - 312 O 341/18
    Andererseits ist jedoch auch der Grundsatz der Meinungsfreiheit zu beachten, der es Privaten auch erlaubt, sich zu wirtschaftlichen Fragen und auch zu Unternehmen und Produkten zu äußern und in dem Zusammenhang ebenso negative wie positive Empfehlungen auszusprechen (BGH Urt. vom 20.03.1986 - I ZR 13/8 - Gastrokritiker , WRP 1986, 547).
  • LG Osnabrück, 12.06.2018 - 14 O 135/18
    Auszug aus LG Hamburg, 31.01.2019 - 312 O 341/18
    Hieraus kann sich ein grundsätzliches Bestreben ergeben, andere Nutzer zum Kauf von Produkten zu animieren und damit selbst Geld zu verdienen oder geldliche Vorteile zu ziehen (vgl. LG Osnabrück Urteil v. 12.06.2018 - 14 O 135/18, Rz. 42 ff.).
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