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   LG Hamburg, 31.08.2006 - 327 O 391/06   

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https://dejure.org/2006,17278
LG Hamburg, 31.08.2006 - 327 O 391/06 (https://dejure.org/2006,17278)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2006 - 327 O 391/06 (https://dejure.org/2006,17278)
LG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2006 - 327 O 391/06 (https://dejure.org/2006,17278)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2006 - 327 O 391/06
    Schließlich ist der Anspruch auch nicht nach § 242 BGB wegen Treu und Glauben (BGH, NJW 1989, 836, 838) verwirkt.

    Dieser Tatbestand des Verstoßes gegen Treu und Glauben liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH erst dann vor, wenn zu dem Zeitablauf besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGH, NJW 1989, 836, 838; BGH, NJW 1965, 1532).

    Die bloße Untätigkeit des Berechtigten während eines Zeitraumes, der zur kurzfristigen Verjährung nicht ausreicht, führt niemals zum Erlöschen des Anspruchs (BGH, NJW 1989, 836, 838).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 6 A 11097/05

    Tierarzneimittel dürfen nicht im Versandhandel angeboten werden

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2006 - 327 O 391/06
    Die Kammer folgt hierin der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.1.2006, Az.: 6 A 11097/05, Rn. 15 ff.).

    Die Kammer folgt auch insoweit der im Verfahren vorgelegten Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.1.2006 (Az.: 6 A 11097/05, Rn. 17 f.).

  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    Auszug aus LG Hamburg, 31.08.2006 - 327 O 391/06
    Auch das BVerfG hat die Bedeutung einer persönlichen Beratung durch den Apotheker für den Gesundheitsschutz hervorgehoben, soweit Arzneimittel ohne ärztliche Beratung abgegeben werden (BVerfG, NJW 2003, 1027, 1029).

    Hieran ändert sich auch nicht durch die Entscheidung des BVerfG zum Verbot eines Versandes an Ärzte (NJW 2003, 1027).

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