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   LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96   

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https://dejure.org/2001,30345
LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96 (https://dejure.org/2001,30345)
LG Hanau, Entscheidung vom 11.04.2001 - 4 O 966/96 (https://dejure.org/2001,30345)
LG Hanau, Entscheidung vom 11. April 2001 - 4 O 966/96 (https://dejure.org/2001,30345)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für einen Unfall in einer Stadthalle mit der Folge einer Querschnittslähmung; Auswirkungen der Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften; Garantenpflicht einer Turngemeinde für die Übernahme von Verkehrssicherungspflichten; Folgen der Übertragung einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96
    Die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten ist möglich, sofern eine klare Absprache vorliegt, die die Sicherung der Gefahrenstelle zuverlässig garantiert (BGH NJW-RR 1989, 394, 395 [BGH 17.01.1989 - VI ZR 186/88] , Palandt-Thomas, § 823 Rn. 59).

    Folge der Übertragung der Verkehrssicherungspflicht von der Stadthallen GmbH auf die Turngemeinde ist, dass diese deliktsrechtlich selbst für den Schutz Dritter verantwortlich ist und diese Pflicht auch gegenüber dem Übertragenden, der ... GmbH, besteht, deren Verkehrssicherungspflicht sich auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht verengt (BGH NJW-RR 1989, 394, 395 [BGH 17.01.1989 - VI ZR 186/88] ; Palandt-Thomas, § 823 Rn. 59).

    Wie bereits ausgeführt wurde, verengt sich die der ...-Stadthallen GmbH weiter obliegende Verkehrssicherungspflicht auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht (BGH NJW-RR 1989, 394, 395 [BGH 17.01.1989 - VI ZR 186/88] ; Palandt-Thomas, § 823 Rn. 69).

  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 329/89

    Umfang der Gefährdungshaftung nach LuftVG; Verkehrssicherungspflicht eines

    Auszug aus LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96
    Die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten zählt zu den Maßnahmen der Vereinsgeschäftsführung, die nach § 27 BGB dem Vorstand obliegen (BGH NJW-RR 1991, 666 ff. [OLG Frankfurt am Main 06.12.1990 - 3 U 270/89] ; BGH NJW-RR 1991, 281, 282 [BGH 23.10.1990 - VI ZR 329/89] , OLG Stuttgart. Versicherungsrecht 1994, 887 ff.).

    Die Organhaftung § 31 kommt auch den Mitgliedern des Vereins zugute, die, soweit geschädigt, als Dritte im Sinne des § 31 BGB anzusehen sind (vgl. BGH NJW-RR 1991, 281, 282) [BGH 23.10.1990 - VI ZR 329/89] .

  • BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73

    Verkehrssicherungspflicht - Lagerplatz - Sicherung von Lagern - Kinderspielplatz

    Auszug aus LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96
    Bei dem Sicherheitsberater Johr handelt es sich zweifellos um einen Fachmann für die Einhaltung von Arbeitssicherheit, so dass sich die Stadthallen GmbH auf die Kompetenz dieses Fachmanns verlassen durfte, ohne ihn wiederum überwachen zu müssen (BGH Versicherungsrecht 1975, 87).
  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 82/60
    Auszug aus LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96
    Zudem beinhaltet die Entscheidung, ob ein Arbeitsunfall vorliegt, auch die Feststellung, in welchem Betrieb oder Unternehmen sich der Unfall ereignet hat ( BSGE 17, 153, 155; Brachmann-Krasnej, § 108 Rn. 12, Lauterbach, § 638 Rn. 5 Wannagat-Waltermann, § 108 Rn. 3), wobei die Anerkennung eines Schadensereignisses als Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft nicht die Möglichkeit ausschließt, das Unfallereignis auch einem anderen Betrieb als Arbeitsunfall zuzuordnen.
  • BGH, 19.01.1983 - IVa ZR 116/81

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Freistellungsverpflichtung -

    Auszug aus LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96
    Bereits aus dem Wortlaut ergibt sich, dass die Vertragsparteien eine Freistellungsvereinbarung, also eine Regelung mit Folgen lediglich für das Innenverhältnis getroffen haben, jedenfalls handelt es sich bei der Übernahme der alleinigen Haftung für Ansprüche Dritter durch eine Vertragspartei im Zweifel um eine Freistellungsvereinbarung (BGH NJW 1970, 1594 ff.; NJW 1983, 1729, 1730) [BGH 19.01.1983 - IVa ZR 116/81] .
  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 327/93

    Bindungswirkung eines bestandskräftigen Rentenbescheids der gesetzlichen

    Auszug aus LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96
    Die Bindung der durch die §§ 636, 637 privilegierten Personen tritt aber dann ein, wenn sie auf Anfrage erklären, an der Wiederholung des Verwaltungsverfahrens kein Interesse zu haben, oder aber keine Erklärung abgeben (BGHZ 129, 195, 201 [BGH 04.04.1995 - VI ZR 327/93] ; BSGE 55, 160, 163).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96
    Auch ein Schmerzensgeldanspruch, den die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nicht gewährt, besteht nicht (BVerfGE 34, 118, 128 ff.; Brox/Rüthers, Arbeitsrecht, Rn. 160).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96
    Gemessen an der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 34, 355 ff., kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich der Kläger ohne trifftigen Grund eine von ihm erkannte Gefahrenlage begeben hat.
  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

    Auszug aus LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96
    Für eine den Beklagten zu 1) als Geschäftsführer persönlich treffende Haftung fehlt es wiederum an der erforderlichen Garantenstellung (BGHZ 109, 237, 303 [BGH 28.11.1989 - XI ZR 34/89] ; Palandt-Heinrichs, § 31 Rn. 13).
  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 335/88

    Garantenpflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Deliktische Eigenhaftung des

    Auszug aus LG Hanau, 11.04.2001 - 4 O 966/96
    Für eine persönliche neben dem Verein bestehende Haftung des Vorstandes als verfassungsmäßigem Vertreter fehlt es an einer Garantenstellung des Beklagten zu 2), die im Fall der Haftung für ein Unterlassen erforderlich ist (BGHZ 109, 297, 303 [BGH 05.12.1989 - VI ZR 335/88] ; Palandt-Heinrichs, § 31 Rn. 13).
  • BGH, 24.06.1970 - VIII ZR 268/67

    Auslegung der Klausel "alleinige Haftung gegenüber Dritten" nach der

  • OLG Frankfurt, 06.12.1990 - 3 U 270/89

    Bauträgervertrag: Minderung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

  • BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82
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