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LG Hanau, 11.10.2010 - 4010 Js 4862/10 - 5 KLs |
Zitiervorschläge
LG Hanau, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 4010 Js 4862/10 - 5 KLs (https://dejure.org/2010,55646)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 31 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 54 StGB, § 53 StGB, § 52 StGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus LG Hanau, 11.10.2010 - 5 KLs 4010 Js 4862/10
Die Angeklagten waren in die Organisation der Bande geschäftsmäßig eingebunden und wurden an dem gemeinsam erwirtschafteten Gewinn zu nahezu gleichen Anteilen beteiligt, wobei die der Angeklagten XXX gezahlte fixe Provision in Höhe von 5.000,-- EUR pro Transport ihrem Tätigwerden in der Bande nicht entgegensteht (BGH NStZ 2004, 398).Der Einschluss der Angeklagten XXX in die Bande folgt aus den von ihr eigenständig durchgeführten Transporten der Yaba-Pillen als eine Aufgabe von erheblichen Gewicht innerhalb der Bande (BGH NStZ 2004, 398), dem auch der Erhalt einer fixen Provision pro Transport nicht entgegensteht.
- BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); erweiterter Verfall
Auszug aus LG Hanau, 11.10.2010 - 5 KLs 4010 Js 4862/10
XXX war stattdessen in die Absatzorganisation eingebunden, da er die Yaba-Pillen von XXX auf Kommission geliefert bekam und somit XXX mangels unmittelbarer Bezahlung der Lieferung seitens des XXX am weiteren Risiko und Gewinn im Rahmen der Weiterveräußerung durch den XXX partizipierte, da Teile des Erlöses erst nach den Weiterverkäufen an XXX abgeführt wurden, was ebenso einen Anhaltspunkt für die Bandenabrede darstellt (BGH NStZ 2004, 696). - BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus LG Hanau, 11.10.2010 - 5 KLs 4010 Js 4862/10
Hierfür ist der Zusammenschluss von mindestens 3 Personen erforderlich, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der im Gesetz benannten Art zu begehen (BGH NJW 2001, 2266). - BGH, 15.06.1994 - 2 StR 157/94
Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln - Fortgesetzte Tat
Auszug aus LG Hanau, 11.10.2010 - 5 KLs 4010 Js 4862/10
Die Tatsache, dass die Angeklagten XXX und XXX familiär verbunden sind, schließt die Bandenabrede ebenfalls nicht aus (BGH 2 StR 157/94).