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   LG Hanau, 23.03.2015 - 9 O 641/13   

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LG Hanau, 23.03.2015 - 9 O 641/13 (https://dejure.org/2015,61928)
LG Hanau, Entscheidung vom 23.03.2015 - 9 O 641/13 (https://dejure.org/2015,61928)
LG Hanau, Entscheidung vom 23. März 2015 - 9 O 641/13 (https://dejure.org/2015,61928)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines

    Auszug aus LG Hanau, 23.03.2015 - 9 O 641/13
    In einem solchen Fall ist der Antragsteller auch nicht gehalten, das Verfahren bei der Gütestelle in Erinnerung zu bringen oder auf die Vornahme von Maßnahmen zu dringen (vgl. zu alledem BGH, NJW 2010, 222, 223 [BGH 22.09.2009 - XI ZR 230/08] Rn. 14 ff. m. w. N.).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus LG Hanau, 23.03.2015 - 9 O 641/13
    Ansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage entstehen nach der Rechtsprechung des BGH bereits mit dem Erwerb der pflichtwidrig empfohlenen Anlage (NJW 2005, 1579 [BGH 08.03.2005 - XI ZR 170/04] ).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2015 - 4 U 90/15

    Verjährungsunterbrechung durch Güteantrag - ausreichende Individualisierung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 23.03.2015, Az. 9 O 641/13, wird zurückgewiesen.

    das Endurteil des Landgerichts Hanau vom 23.03.2015, Az. 9 O 641/13 aufzuheben und den Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht Hanau zurückzuverweisen.

    Hilfsweise:das Versäumnisurteil des Landgerichts Hanau vom 04.12.2014 - Az. 9 O 641/13 aufzuheben sowie das Endurteil des Landgerichts Hanau vom 23.03.2015, Az. 9 O 641/13 abzuändern und wie folgt neu zu fassen:.

    das Endurteil des Landgerichts Hanau vom 23.03.2015, Az. 9 O 641/13 aufzuheben und den Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht Hanau zurückzuverweisen.

    Hilfsweise:das Versäumnisurteil des Landgerichts Hanau vom 04.12.2014 - Az. 9 O 641/13 aufzuheben sowie das Endurteil des Landgerichts Hanau vom 23.03.2015, Az. 9 O 641/13 abzuändern und wie folgt neu zu fassen:.

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