Rechtsprechung
LG Hannover, 05.08.2015 - 7 S 38/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Schätzung nach Schwacke durch AG ist nicht zu beanstanden -> Günstigere Angebote sind nur relevant,... | Anmietung außerhalb Öffnungszeiten; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Zugänglichkeit; Navigation; Internetangebote
- bav.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Hannover, 18.07.2014 - 408 C 5278/14
Auszug aus LG Hannover, 05.08.2015 - 7 S 38/14
Landgericht Hannover 7 S 38/14 vom 05.08.2015 (Vorinstanz Amtsgericht Hannover 408 C 5278/14).Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 18.07.2014 - 408 C 5278/14 - wird zurückgewiesen.
das am 18.7.2014 verkündete und am 5.8.2014 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Hannover - Geschäftsnummer 408 C 5278/14 abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit die Beklagte zur Zahlung eines über 844, 64 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.5.2014 hinausgehenden Betrages verurteilt wurde.
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus LG Hannover, 05.08.2015 - 7 S 38/14
Im Übrigen scheidet die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des "Normaltarifs" zum Unfallzeitpunkt zudem schon wegen fehlender Anknüpfungstatsachen aus, weil entsprechende Daten für die Vergangenheit regelmäßig nicht zur Verfügung stehen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 29.2.2012, 14 U 49/11, zitiert nach juris). - BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei …
Auszug aus LG Hannover, 05.08.2015 - 7 S 38/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Tatrichter grundsätzlich weder gehindert, seiner Schadensschätzung die Schwacke-Liste noch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde zu legen, selbst wenn diese im Einzelfall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen können (BGH, Urt. v. 18.12.2012, VI ZR 316/11, zitiert nach juris). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus LG Hannover, 05.08.2015 - 7 S 38/14
Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden, bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, das geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Einzelfall in erheblichem Umfang auswirken (BGH, Urteil vom 11.3.2008 - VI ZR 164/07, zitiert nach juris).