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   LG Hannover, 12.03.2015 - 3 O 287/14   

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https://dejure.org/2015,41355
LG Hannover, 12.03.2015 - 3 O 287/14 (https://dejure.org/2015,41355)
LG Hannover, Entscheidung vom 12.03.2015 - 3 O 287/14 (https://dejure.org/2015,41355)
LG Hannover, Entscheidung vom 12. März 2015 - 3 O 287/14 (https://dejure.org/2015,41355)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus LG Hannover, 12.03.2015 - 3 O 287/14
    Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht, kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist sachgerecht wahrnehmen (BGH, WM 2002, 1989 ff.).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Hannover, 12.03.2015 - 3 O 287/14
    Er ist deshalb gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (Urteil des BGH vom 10.3.2009, XI ZR 33/08, WM 2009, 932 ff.).
  • LG Bonn, 04.03.2016 - 3 O 367/15

    Rechtsfolgen einer fehlenden ausreichenden Belehrung über das Widerrufsrecht bei

    Die streitgegenständliche Belehrung ist umfassend, unmissverständlich und klärt die Kläger in eindeutiger Form über ihre Rechte auf (vgl. nur das Urteil des LG Bonn v. 05.11.2014, Az. 3 O 287/14; Beschlüsse des OLG Köln vom 23.03.2015 und 22.04.2015, Az. 13 U 168/14).
  • LG Bonn, 29.12.2015 - 3 O 446/14

    Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete

    (1) Die streitgegenständliche, optisch durch einen Kasten hinreichend abgegrenzte und hervorgehobene Belehrung ist nicht zu beanstanden (vgl. auch Urteil des LG Bonn v. 05.11.2014, Az. 3 O 287/14; Beschlüsse des OLG Köln vom 23.03.2015 und 22.04.2015, Az. 13 U 168/14).
  • LG Bonn, 21.10.2016 - 3 O 159/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Da die Annahmeerklärung den Darlehensnehmer zwingend erst nachfolgend erreicht, was bei lebensnaher Auslegung für den Durchschnittsverbraucher auch klar ist, lässt sich der Fristbeginn hinreichend deutlich bestimmen (vgl. LG Bonn Urt. v. 4.3.2016 - 3 O 367/15; Urt. v. 5.11.2014 - 3 O 287/14).
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