Rechtsprechung
   LG Hannover, 13.01.2015 - 20 O 277/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2135
LG Hannover, 13.01.2015 - 20 O 277/10 (https://dejure.org/2015,2135)
LG Hannover, Entscheidung vom 13.01.2015 - 20 O 277/10 (https://dejure.org/2015,2135)
LG Hannover, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 20 O 277/10 (https://dejure.org/2015,2135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Abtretung des Anspruchs auf Erstattung der Mietwagenkosten ist hinreichend bestimmt -> Sie verstößt... | Aufklärungspflicht Vermieter; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Mietwagendauer; Rechtsanwaltskosten; ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus LG Hannover, 13.01.2015 - 20 O 277/10
    In diesem Zusanrmenhang hat rJer BGH wiederholt entschieden, dass irr Ausühung des tatrichterlicherr Ermessens naoh S 287 ZPO den Normaltarif sowohl auf der Grundlage der Schvrracke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste errmittelt werdlen kann, wobei er die generelle Eignung beider Tabellenwerke zur Scharlensschätzung betont und auch einer Schiitzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen nicht als rechtsfehlerhaft beachtet hat (vgl, BGH NJW-RR 2010 1251 f,)' Die ausschließliche Anvvendung berider Listen als Schätzgrundlergen irst jedoch nicht bedenkenfrei, was in der obergerichtlichen RechtsprechurtlS br,'rr-'its ausftihrlich eröfted rnrurde und den Parteierr hinlänglich bekannt ist, weswegen auf eine wiederholende Darstellung verzichtet und auf die entsprecherrden Ausftthrungt,ln in exemplarischen Llrtr-'ilen (vgl^ etwa OLG Köln, Schaden-Praxis 2()10,396 ff,; 'CLG Hamm, FtuS ll0'11,536 fl,, OL(i Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; CLt3 Saarbr{Jgkerr, NJW-RR 2010, 541 ff.) - denen sich die Kammer anschließt - Elezug gc)nommen wird, Nach derzeitiglem Erkenntnisstand ist daher das arithmetische Mittel der Schw;tckeListe und derr Fraunhofer-l-isle am ehesten geeignet, diel dern beideln Listen innewohnenden Mängel ausz:ugleichen und so zu einer verlässlichen und sachgere,chterr Scl'rätzung der nach eirrem Verkehrsunfall ält; Normaltarif zut erstattenden Miewvagenkosten zu gelangen (vgl, auch OL.G ()erlle, UrteiI vont 29.2.2A12, 14 U 49111, juris-l1n, 14).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus LG Hannover, 13.01.2015 - 20 O 277/10
    Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf Cer Grundlage falscher oder offenbar unsachliche Erwägungen festgesetzt werden; ferner dürfen wesentlichre, die Entscheiclung bedingende Tatsacfren nicht außer Acht bleiben (vgl. BGH NJW 2011, 1947 f.).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LG Hannover, 13.01.2015 - 20 O 277/10
    In diesem Zusanrmenhang hat rJer BGH wiederholt entschieden, dass irr Ausühung des tatrichterlicherr Ermessens naoh S 287 ZPO den Normaltarif sowohl auf der Grundlage der Schvrracke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste errmittelt werdlen kann, wobei er die generelle Eignung beider Tabellenwerke zur Scharlensschätzung betont und auch einer Schiitzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen nicht als rechtsfehlerhaft beachtet hat (vgl, BGH NJW-RR 2010 1251 f,)' Die ausschließliche Anvvendung berider Listen als Schätzgrundlergen irst jedoch nicht bedenkenfrei, was in der obergerichtlichen RechtsprechurtlS br,'rr-'its ausftihrlich eröfted rnrurde und den Parteierr hinlänglich bekannt ist, weswegen auf eine wiederholende Darstellung verzichtet und auf die entsprecherrden Ausftthrungt,ln in exemplarischen Llrtr-'ilen (vgl^ etwa OLG Köln, Schaden-Praxis 2()10,396 ff,; 'CLG Hamm, FtuS ll0'11,536 fl,, OL(i Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; CLt3 Saarbr{Jgkerr, NJW-RR 2010, 541 ff.) - denen sich die Kammer anschließt - Elezug gc)nommen wird, Nach derzeitiglem Erkenntnisstand ist daher das arithmetische Mittel der Schw;tckeListe und derr Fraunhofer-l-isle am ehesten geeignet, diel dern beideln Listen innewohnenden Mängel ausz:ugleichen und so zu einer verlässlichen und sachgere,chterr Scl'rätzung der nach eirrem Verkehrsunfall ält; Normaltarif zut erstattenden Miewvagenkosten zu gelangen (vgl, auch OL.G ()erlle, UrteiI vont 29.2.2A12, 14 U 49111, juris-l1n, 14).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Hannover, 13.01.2015 - 20 O 277/10
    In diesem Zusanrmenhang hat rJer BGH wiederholt entschieden, dass irr Ausühung des tatrichterlicherr Ermessens naoh S 287 ZPO den Normaltarif sowohl auf der Grundlage der Schvrracke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste errmittelt werdlen kann, wobei er die generelle Eignung beider Tabellenwerke zur Scharlensschätzung betont und auch einer Schiitzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen nicht als rechtsfehlerhaft beachtet hat (vgl, BGH NJW-RR 2010 1251 f,)' Die ausschließliche Anvvendung berider Listen als Schätzgrundlergen irst jedoch nicht bedenkenfrei, was in der obergerichtlichen RechtsprechurtlS br,'rr-'its ausftihrlich eröfted rnrurde und den Parteierr hinlänglich bekannt ist, weswegen auf eine wiederholende Darstellung verzichtet und auf die entsprecherrden Ausftthrungt,ln in exemplarischen Llrtr-'ilen (vgl^ etwa OLG Köln, Schaden-Praxis 2()10,396 ff,; 'CLG Hamm, FtuS ll0'11,536 fl,, OL(i Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; CLt3 Saarbr{Jgkerr, NJW-RR 2010, 541 ff.) - denen sich die Kammer anschließt - Elezug gc)nommen wird, Nach derzeitiglem Erkenntnisstand ist daher das arithmetische Mittel der Schw;tckeListe und derr Fraunhofer-l-isle am ehesten geeignet, diel dern beideln Listen innewohnenden Mängel ausz:ugleichen und so zu einer verlässlichen und sachgere,chterr Scl'rätzung der nach eirrem Verkehrsunfall ält; Normaltarif zut erstattenden Miewvagenkosten zu gelangen (vgl, auch OL.G ()erlle, UrteiI vont 29.2.2A12, 14 U 49111, juris-l1n, 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht