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LG Hannover, 16.01.2007 - 20 T 134/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Pflicht zur Anhörung des Schuldners im Insolvenzverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Pflicht zur Anhörung des Schuldners im Insolvenzverfahren
Verfahrensgang
- AG Hannover, 13.10.2006 - 907 IN 731/06
- LG Hannover, 16.01.2007 - 20 T 134/06
- BGH, 19.07.2007 - IX ZB 36/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von …
Auszug aus LG Hannover, 16.01.2007 - 20 T 134/06
Diese Wirkung kann nur dadurch beseitigt werden, dass die geschuldeten Zahlungen an die Gesamtheit der Gläubiger im Allgemeinen wieder aufgenommen werden (BGH, ZIP 2006, 1457, 1458 [BGH 13.06.2006 - IX ZB 238/05] ). - LG München I, 20.07.2001 - 14 T 10 316/01
Sinn und Zweck des Abhilfeverfahrens nach § 6 Abs. 2 S. 2 Insolvenzordnung …
Auszug aus LG Hannover, 16.01.2007 - 20 T 134/06
Soweit der Schuldner die Verletzung rechtlichen Gehörs rügt, so könnte das Insolvenzgericht zwar gegen die in § 10 InsO normierte Pflicht zur Anhörung des Schuldners im Insolvenzverfahren (welche auch vor der Entscheidung über den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht, vgl. LG München, ZinsO 2001, 813) verstoßen haben, indem es dem Schuldner das von ihm eingeholte Massegutachten nicht vorab mit Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt hat.