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   LG Hannover, 19.10.2007 - 11 T 50/07   

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https://dejure.org/2007,40769
LG Hannover, 19.10.2007 - 11 T 50/07 (https://dejure.org/2007,40769)
LG Hannover, Entscheidung vom 19.10.2007 - 11 T 50/07 (https://dejure.org/2007,40769)
LG Hannover, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - 11 T 50/07 (https://dejure.org/2007,40769)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus LG Hannover, 19.10.2007 - 11 T 50/07
    Verfassungswidrig sei der Gebührenansatz auch deshalb nicht, weil es sich bei der Notarprüfung um eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung handele, die der Gebührengesetzgeber, nämlich das jeweilige Bundesland, im Rahmen des ihm eingeräumten weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraums mit einer Gebühr belegen dürfe ( BVerfGE 50, 217 [BVerfG 06.02.1979 - 2 BvL 5/76] ).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus LG Hannover, 19.10.2007 - 11 T 50/07
    Zwar können Steuern und sonstige Abgaben das Grundrecht des Artikel 12 Abs. 1 GG berühren, wenn sie infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und - objektiv - deutlich eine berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (vgl. BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] ).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus LG Hannover, 19.10.2007 - 11 T 50/07
    Auch objektiv hat die Gebühr - schon wegen ihrer geringen Höhe - eine solche berufspolitische Wirkung nicht ( BVerfGE 37, 1 ).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus LG Hannover, 19.10.2007 - 11 T 50/07
    Einen verfassungsrechtlich abschließend geprägten Gebührenbegriff gibt es nicht ( BVerwGE 95, 188 [BVerwG 03.03.1994 - 4 C 1/93] ; BVerfGE a.a.O.).
  • BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08

    Gebührenerhebung für Geschäftsprüfung bei Notar - keine Verletzung der

    b) den Beschluss des Landgerichts Hannover vom 19. Oktober 2007 - 11 T 50/07 -,.
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