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LG Hannover, 30.10.2014 - 3 O 138/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus LG Hannover, 30.10.2014 - 3 O 138/14
Nur wenn der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, wenn sich also die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht; kann er die ihm eingeräumte Überlegungsfrist Sachgerecht wahrnehmen (BGH, WM 2002, 1989 ff.). - BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Hannover, 30.10.2014 - 3 O 138/14
Er ist deshalb gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (Urteil des BGH vom 10.3.2009, XI ZR 33/08, WM 2009, 932 ff.). - OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 19 W 4/12
Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3 …
Auszug aus LG Hannover, 30.10.2014 - 3 O 138/14
Selbst wenn das noch nicht von der Beklagten unterschriebene Vertragsexemplar den Klägern zugesandt wurde, die es dann unterschrieben an die Beklagte zurückgesandt haben, muss für die Kläger als durchschnittlich gebildete Bankkunden klar gewesen sein, dass mit der Zusendung des nicht von der Beklagten unterschriebenen Darlehensvertrages die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen beginnt (ähnlich OLG Celle, Beschluss vom 14.7.2014, 3 W 34/14, WM 2014, 1422; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.1.2012, 19 W 4/12, MDR 2012, 508).
- OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer …
Auszug aus LG Hannover, 30.10.2014 - 3 O 138/14
Dafür reicht es aus, dass der Berechtigte nach Erhalt der Widerrufsbelehrung mehr als 7 Jahre hat verstreichen lassen, bis er den Widerruf erklärt hat (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11, zitiert nach Juris). - OLG Karlsruhe, 09.04.2014 - 7 U 177/13
Rechtzeitigkeit der Leistung im Rechtsverkehr zwischen Privaten und für den …
Auszug aus LG Hannover, 30.10.2014 - 3 O 138/14
Selbst wenn das noch nicht von der Beklagten unterschriebene Vertragsexemplar den Klägern zugesandt wurde, die es dann unterschrieben an die Beklagte zurückgesandt haben, muss für die Kläger als durchschnittlich gebildete Bankkunden klar gewesen sein, dass mit der Zusendung des nicht von der Beklagten unterschriebenen Darlehensvertrages die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen beginnt (ähnlich OLG Celle, Beschluss vom 14.7.2014, 3 W 34/14, WM 2014, 1422; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.1.2012, 19 W 4/12, MDR 2012, 508). - OLG Celle, 14.07.2014 - 3 W 34/14
Zur Wirksamkeit einer Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist in einem …
Auszug aus LG Hannover, 30.10.2014 - 3 O 138/14
Selbst wenn das noch nicht von der Beklagten unterschriebene Vertragsexemplar den Klägern zugesandt wurde, die es dann unterschrieben an die Beklagte zurückgesandt haben, muss für die Kläger als durchschnittlich gebildete Bankkunden klar gewesen sein, dass mit der Zusendung des nicht von der Beklagten unterschriebenen Darlehensvertrages die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen beginnt (ähnlich OLG Celle, Beschluss vom 14.7.2014, 3 W 34/14, WM 2014, 1422; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.1.2012, 19 W 4/12, MDR 2012, 508).