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   LG Hannover, 31.01.2006 - 18 O 219/05   

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https://dejure.org/2006,55087
LG Hannover, 31.01.2006 - 18 O 219/05 (https://dejure.org/2006,55087)
LG Hannover, Entscheidung vom 31.01.2006 - 18 O 219/05 (https://dejure.org/2006,55087)
LG Hannover, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 18 O 219/05 (https://dejure.org/2006,55087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch eines Mandanten gegen den Steuerberater wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 276 BGB
    Aufgabegewinn; Belehrungsbedürftigkeit; Beratungspflicht; Beratungsvertrag; Betriebsvermögen; Dauermandat; Gemeinschaftspraxis; Gesetzgebungsvorhaben; Gestaltungsmöglichkeiten; Haftung; Hinweispflicht; positive Vertragsverletzung; Praxisübernahmevertrag; Steuerberater; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus LG Hannover, 31.01.2006 - 18 O 219/05
    Die pflichtgemäße Steuerberatung verlangt daher sachgerechte Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe eines Steuerrisikos, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (BGHZ 129, 386, BGH Urteil vom 20.10.2005 WM 2005, 2345 ff.).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus LG Hannover, 31.01.2006 - 18 O 219/05
    Insbesondere muss der Steuerberater seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren; deswegen muss er den nach den Umständen sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzeigen und sachgerecht Vorschläge zu dessen Verwirklichung unterbreiten (BGH Urteil vom 18. Dez. 1997, WM 1998, 301ff).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04

    Anforderungen an die steuerliche Beratung bei Auslegung eines unbestimmten

    Auszug aus LG Hannover, 31.01.2006 - 18 O 219/05
    Die pflichtgemäße Steuerberatung verlangt daher sachgerechte Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe eines Steuerrisikos, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (BGHZ 129, 386, BGH Urteil vom 20.10.2005 WM 2005, 2345 ff.).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus LG Hannover, 31.01.2006 - 18 O 219/05
    Sofern nämlich ein atypisches Verhalten des Mandanten feststeht, besteht kein Anscheinsbeweis zugunsten des Mandanten, dass er sich beratungskonform verhalten hätte (BGH Urteil vom 30.9.1993, BGHZ 123, 311 ).
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