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   LG Hechingen, 29.05.2002 - 2 O 353/01   

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https://dejure.org/2002,30796
LG Hechingen, 29.05.2002 - 2 O 353/01 (https://dejure.org/2002,30796)
LG Hechingen, Entscheidung vom 29.05.2002 - 2 O 353/01 (https://dejure.org/2002,30796)
LG Hechingen, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 2 O 353/01 (https://dejure.org/2002,30796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs bei Vorwurf weisungswidrigen Verhaltens eines Steuerberaters; Fehlen des haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs bei Eingriff des Geschädigten in den schadensträchtigen Geschehensablauf und Ingangsetzen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten;

    Auszug aus LG Hechingen, 29.05.2002 - 2 O 353/01
    a) Der erforderliche haftungsrechtliche Zusammenhang kann fehlen, wenn der Geschädigte selbst in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (BGH NJW 1989, 99 f).

    Ob die vergleichsweise Einigung zur Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs führt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere von den Erfolgsaussichten der Klage und dem Interesse des Geschädigten an der alsbaldigen Streitbeendigung (BGH NJW 1989, 99, 100; NJW 1993, 1587, 1589).

  • BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91

    Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer

    Auszug aus LG Hechingen, 29.05.2002 - 2 O 353/01
    Ob die vergleichsweise Einigung zur Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs führt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere von den Erfolgsaussichten der Klage und dem Interesse des Geschädigten an der alsbaldigen Streitbeendigung (BGH NJW 1989, 99, 100; NJW 1993, 1587, 1589).

    c) Sofern die Erfolgsaussichten durch den neuen Steuerberater des Klägers im Jahr 2000 ungünstiger eingeschätzt wurden, und der Kläger sich deshalb bei der Beurteilung seines Prozessrisikos möglicherweise geirrt haben sollte und deshalb den Vergleich abgeschlossen hat, würde dies die Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges nur dann ausschließen, wenn die Fehleinschätzung durch die Pflichtverletzung des Beklagten herausgefordert worden wäre (BGH NJW 1993, 1587, 1589).

  • BGH, 29.10.1987 - IX ZR 181/86

    Pflichten des Notars bei vorbehaltenem Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag;

    Auszug aus LG Hechingen, 29.05.2002 - 2 O 353/01
    Voraussetzung der Haftung des Schädigers ist dann, dass für die Zweithandlung des Geschädigten ein rechtfertigender Anlass bestand, oder dass diese durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses Ereignis darstellt (BGH NJW 1988, 1143; NJW 1993, 1139).
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 61/92

    Haftung des Beraters bei Ausscheiden eines Gesellschafter wegen fehlerhafter

    Auszug aus LG Hechingen, 29.05.2002 - 2 O 353/01
    Voraussetzung der Haftung des Schädigers ist dann, dass für die Zweithandlung des Geschädigten ein rechtfertigender Anlass bestand, oder dass diese durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses Ereignis darstellt (BGH NJW 1988, 1143; NJW 1993, 1139).
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