Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 03.06.2004 - 3 O 417/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24509
LG Heidelberg, 03.06.2004 - 3 O 417/03 (https://dejure.org/2004,24509)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 03.06.2004 - 3 O 417/03 (https://dejure.org/2004,24509)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 3 O 417/03 (https://dejure.org/2004,24509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,24509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Krankentagegeldversicherung; Beendigung der Versicherungsfähigkeit bei Aufgabe der bisher unter die Tarife fallenden Tätigkeit; Veräußerung eines Anteils an einer Gemeinschaftspraxis als Aufgabe der bisherigen selbstständigen ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 15 Buchst. a; MBKT 94 § 15 Buchst. b
    Voraussetzung des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit bei Aufgabe der bedingungsgemäßen Tätigkeit als niedergelassener Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.1997 - IV ZR 253/96

    Verweisung auf einen Vergleichsberuf

    Auszug aus LG Heidelberg, 03.06.2004 - 3 O 417/03
    Nach dieser Klausel endet die Versicherungsfähigkeit dann, wenn der Versicherungsnehmer auch bei einer Gesundung von einer unter den bisherigen Tarifen fallenden Tätigkeit bis auf weiteres Abstand genommen hätte (vgl. Prölss/Martin, § 15 MBKT 94, Rdnr. 11; BGH VersR 1976, 431; BGH VersR 1997, 1133; BGH VersR 2002, 881).

    Das Gegenteil kann nur dann angenommen werden, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, aus denen sich ergibt, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr gewillt war, nach Wiederherstellung seiner Gesundheit eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben, oder dass ihm dies nicht möglich gewesen wäre (BGH VersR 1997, 1133).

  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Auszug aus LG Heidelberg, 03.06.2004 - 3 O 417/03
    Nach dieser Klausel endet die Versicherungsfähigkeit dann, wenn der Versicherungsnehmer auch bei einer Gesundung von einer unter den bisherigen Tarifen fallenden Tätigkeit bis auf weiteres Abstand genommen hätte (vgl. Prölss/Martin, § 15 MBKT 94, Rdnr. 11; BGH VersR 1976, 431; BGH VersR 1997, 1133; BGH VersR 2002, 881).
  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus LG Heidelberg, 03.06.2004 - 3 O 417/03
    Im Übrigen genügt auch die Vorlage bloßer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht zum Beweis der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Krankentagegeldversicherung (BGH VersR 2000, 841).
  • BGH, 19.12.1975 - IV ZR 107/74

    Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Abschluss eines

    Auszug aus LG Heidelberg, 03.06.2004 - 3 O 417/03
    Nach dieser Klausel endet die Versicherungsfähigkeit dann, wenn der Versicherungsnehmer auch bei einer Gesundung von einer unter den bisherigen Tarifen fallenden Tätigkeit bis auf weiteres Abstand genommen hätte (vgl. Prölss/Martin, § 15 MBKT 94, Rdnr. 11; BGH VersR 1976, 431; BGH VersR 1997, 1133; BGH VersR 2002, 881).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht