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   LG Heidelberg, 08.11.2016 - 2 O 90/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42869
LG Heidelberg, 08.11.2016 - 2 O 90/16 (https://dejure.org/2016,42869)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 08.11.2016 - 2 O 90/16 (https://dejure.org/2016,42869)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 08. November 2016 - 2 O 90/16 (https://dejure.org/2016,42869)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 2 ABB; § 9 ABB; § 19 VVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschweigen einer Erkrankung als arglistige Täuschung beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistanfechtung wegen Verschweigen einer Vorerkrankung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 123 BGB, § 19 VVG, § 22 VVG
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistanfechtung durch den Versicherer wegen Verschweigens einer Vorerkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Unterlassene Angabe einer bestehenden Multiplen Sklerose kann auch ohne Nachfrage des Versicherers zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verschweigen einer MS-Erkrankung als arglistige Täuschung beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsfragen bei privaten Versicherung - Rücktritt und Anfechtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsfragen bei privater Versicherung - Rücktritt und Anfechtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Multiple Sklerose - Erkrankung und spontane Anzeigepflicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.11.2016 - 2 O 90/16
    Indem die Beklagte im Vertrauen auf die Redlichkeit des Antragstellers für diesen erkennbar auf einen umfangreichen Fragenkatalog und auf routinemäßige Nachforschungen bei den behandelnden Ärzten verzichtete, ist ihr die Ausübung des Anfechtungsrechts - anders als in der von dem BGH (Urteil vom 25. März 1992 - IV ZR 55/91 -, BGHZ 117, 385-389, juris) entschiedenen Konstellation - auch nicht wegen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) verwehrt.
  • OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 12 U 156/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anzeigeobliegenheit und spontane

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg - 2. Zivilkammer - vom 8. November 2016 - 2 O 90/16 - wird zurückgewiesen.
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