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LG Heidelberg, 10.02.2017 - 7 StVK 128/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.06.2017 - 2 ARs 160/17
Verwerfung der Beschwerde als unzulässig
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Verfügung des Vorsitzenden des Landgerichts Heidelberg vom 10. Februar 2017 - Az.: 7 StVK 128/16 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen."Der Beschwerdeführer wendet sich mit seinen als Beschwerde auszulegenden Schreiben vom 12. und 22. März 2017 gegen eine Entscheidung der Vorsitzenden der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Heidelberg vom 10. Februar 2017 (7 StVK 128/16), wonach der von ihr zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beauftragte Sachverständige sein Gutachten nach Lage der Akten erstatten wird.