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   LG Heidelberg, 10.12.2010 - 3 O 170/10   

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https://dejure.org/2010,8871
LG Heidelberg, 10.12.2010 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2010,8871)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 10.12.2010 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2010,8871)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2010 - 3 O 170/10 (https://dejure.org/2010,8871)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltskontrolle bzgl. einer Vereinbarung über die Anwendung des § 16 Nr. 3 Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) ohne Vereinbarung der VOB/B als Ganzes; Vereinbarkeit der Fälligkeitsregelung des § 16 Nr. 3 VOB/B mit dem Grundgedanken des § ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle bzgl. einer Vereinbarung über die Anwendung des § 16 Nr. 3 Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ( VOB/B ) ohne Vereinbarung der VOB/B als Ganzes; Vereinbarkeit der Fälligkeitsregelung des § 16 Nr. 3 VOB/B mit dem Grundgedanken des § ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzugszinsen nach BGB-Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fälligkeit nach VOB/B

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwei-Monats-Schlusszahlungsfrist gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B ist unwirksam! (IBR 2011, 396)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 674
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus LG Heidelberg, 10.12.2010 - 3 O 170/10
    Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass nur eine unveränderte Einbeziehung der Vorschriften der VOB/B einen sachgerechten Interessenausgleich bietet, wobei in dieses Gefüge eingegriffen wird, wenn auch nur irgendeine Abweichung gegeben ist, ohne dass es auf deren Gewicht ankäme (vgl. BGHZ 157, 346 ff., WM 2000, 1245 ff. jeweils noch zu der Vorschriften des AGBG).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus LG Heidelberg, 10.12.2010 - 3 O 170/10
    Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass nur eine unveränderte Einbeziehung der Vorschriften der VOB/B einen sachgerechten Interessenausgleich bietet, wobei in dieses Gefüge eingegriffen wird, wenn auch nur irgendeine Abweichung gegeben ist, ohne dass es auf deren Gewicht ankäme (vgl. BGHZ 157, 346 ff., WM 2000, 1245 ff. jeweils noch zu der Vorschriften des AGBG).
  • LG Mainz, 30.10.2014 - 2 O 71/13

    Zahlungsfrist von drei Monaten ist zu lang!

    Bedenklich ist jedoch die Dauer der Prüffrist von zwei Monaten, die in den meisten Fällen für eine Rechnungsprüfung nicht erforderlich ist (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 10. Dezember 2010 - 3 0 170/10).
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