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   LG Heidelberg, 17.11.2011 - 3 S 12/11   

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https://dejure.org/2011,2239
LG Heidelberg, 17.11.2011 - 3 S 12/11 (https://dejure.org/2011,2239)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 17.11.2011 - 3 S 12/11 (https://dejure.org/2011,2239)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 17. November 2011 - 3 S 12/11 (https://dejure.org/2011,2239)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbrachte Leistungen eines Unternehmers sind bei der Bemessung des Wertersatzes nach dem wirksamen Widerruf eines Teilzahlungsgeschäftes durch einen Verbraucher maßgeblich; Maßgeblichkeit der Bemessung des Wertersatzes für bis dahin erbrachte Leistungen eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wertersatz bei Widerruf Teilzahlungsgeschäft

  • Betriebs-Berater

    Objektiver Wert der Unternehmerleistungen maßgeblich für Bemessung des Wertersatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbrachte Leistungen eines Unternehmers sind bei der Bemessung des Wertersatzes nach dem wirksamen Widerruf eines Teilzahlungsgeschäftes durch einen Verbraucher maßgeblich; Maßgeblichkeit der Bemessung des Wertersatzes für bis dahin erbrachte Leistungen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf und Wertersatz bei einem Versicherungsmakler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2946
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09

    Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.11.2011 - 3 S 12/11
    Maßgeblich für die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Teilzahlungsgeschäftes für bis dahin erbrachte Leistungen des Unternehmers gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB gewähren muss, ist nicht das vertraglich vereinbarte Entgelt, sondern der objektive Wert der Unternehmerleistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt (im Anschluss an BGHZ 185, 192).

    Maßgeblich für die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Haustürgeschäfts für bis dahin erbrachte Leistungen des Unternehmers gewähren muss, ist demnach nicht das vertraglich vereinbarte Entgelt, sondern der objektive Wert der Unternehmerleistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt (BGHZ 185, 192 Tz. 26 mit folgenden Nachweisen: Arnold/Dötsch, NJW 2003, 187, 188 f; modifizierend - kein Ersatz des Gewinnanteils des Unternehmers - OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1252, 1254 m.w.N.; OLGR 2008, 619, 621; Grigoleit, NJW 2002, 1151, 1154; Palandt/Grüneberg aaO § 357 Rn. 15; Erman/Saenger, BGB, 12. Aufl., § 357 Rn. 5; a.A. Masuch aaO § 357 Rn. 25; wohl auch Lorenz, NJW 2005, 1889, 1893; differenzierend hinsichtlich der Rückabwicklung von Kaufverträgen Staudinger/Kaiser, BGB [2004], § 357 Rn. 13 und 21).

    (4) Bei Dienstleistungen allgemein, also auch bei einer Maklerleistung, ist für die Bestimmung des objektiven Werts der Unternehmerleistungen "im Ausgangspunkt" auf die übliche bzw. angemessene Vergütung abzustellen, die für eine solche Leistung zu bezahlen ist (BGHZ 185, 192 Tz. 30; BGHZ 37, 258, 264).

    Eine Maklerleistung entfaltet nur im Erfolgsfall ihren vollen Wert (vgl. BGHZ 185, 192 Tz. 30).

    Dass für die Bemessung des Wertersatzes nach dem wirksamen Widerruf eines Verbrauchervertrages nicht das vertraglich vereinbarte Entgelt, sondern der objektive Wert der Unternehmerleistungen maßgeblich ist, hat der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung BGHZ 185, 192 bereits höchstrichterlich entschieden.

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.11.2011 - 3 S 12/11
    (4) Bei Dienstleistungen allgemein, also auch bei einer Maklerleistung, ist für die Bestimmung des objektiven Werts der Unternehmerleistungen "im Ausgangspunkt" auf die übliche bzw. angemessene Vergütung abzustellen, die für eine solche Leistung zu bezahlen ist (BGHZ 185, 192 Tz. 30; BGHZ 37, 258, 264).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 24 U 75/07

    Sittenwidrigkeit eines anlässlich eines Hausbesuchs abgeschlossenen Vertrags bei

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.11.2011 - 3 S 12/11
    Maßgeblich für die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Haustürgeschäfts für bis dahin erbrachte Leistungen des Unternehmers gewähren muss, ist demnach nicht das vertraglich vereinbarte Entgelt, sondern der objektive Wert der Unternehmerleistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt (BGHZ 185, 192 Tz. 26 mit folgenden Nachweisen: Arnold/Dötsch, NJW 2003, 187, 188 f; modifizierend - kein Ersatz des Gewinnanteils des Unternehmers - OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1252, 1254 m.w.N.; OLGR 2008, 619, 621; Grigoleit, NJW 2002, 1151, 1154; Palandt/Grüneberg aaO § 357 Rn. 15; Erman/Saenger, BGB, 12. Aufl., § 357 Rn. 5; a.A. Masuch aaO § 357 Rn. 25; wohl auch Lorenz, NJW 2005, 1889, 1893; differenzierend hinsichtlich der Rückabwicklung von Kaufverträgen Staudinger/Kaiser, BGB [2004], § 357 Rn. 13 und 21).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 24 U 91/07

    Haustürwiderruf eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages bei nicht auf

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.11.2011 - 3 S 12/11
    Maßgeblich für die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Haustürgeschäfts für bis dahin erbrachte Leistungen des Unternehmers gewähren muss, ist demnach nicht das vertraglich vereinbarte Entgelt, sondern der objektive Wert der Unternehmerleistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt (BGHZ 185, 192 Tz. 26 mit folgenden Nachweisen: Arnold/Dötsch, NJW 2003, 187, 188 f; modifizierend - kein Ersatz des Gewinnanteils des Unternehmers - OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 1252, 1254 m.w.N.; OLGR 2008, 619, 621; Grigoleit, NJW 2002, 1151, 1154; Palandt/Grüneberg aaO § 357 Rn. 15; Erman/Saenger, BGB, 12. Aufl., § 357 Rn. 5; a.A. Masuch aaO § 357 Rn. 25; wohl auch Lorenz, NJW 2005, 1889, 1893; differenzierend hinsichtlich der Rückabwicklung von Kaufverträgen Staudinger/Kaiser, BGB [2004], § 357 Rn. 13 und 21).
  • OLG Köln, 29.10.2010 - 20 U 100/10

    Europarechtswidrigkeit des sogenannten Policen-Modells des § 5a VVG a.F.;

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.11.2011 - 3 S 12/11
    Die Frage, ob es sich bei der vereinbarten Zahlungsweise um einen entgeltlichen Zahlungsaufschub im Sinne von § 499 BGB handelt, stellt sich daher nicht (vgl. OLG Köln VersR 2011, 248).
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 150/09

    Vereinbarkeit des Policenmodells des § 5a VVG a.F. mit Europarecht

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.11.2011 - 3 S 12/11
    Zwar wurde bisher in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig die Auffassung vertreten, dass § 5 a VVG a.F. nicht gegen europäisches Recht verstößt (OLG Köln, VersR 2011, 245; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2010 - 7 U 187/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2009-12 U241/08; OLG Frankfurt, VersR 2005, 631; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.11.2011 - 3 S 12/11
    Zwar wurde bisher in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig die Auffassung vertreten, dass § 5 a VVG a.F. nicht gegen europäisches Recht verstößt (OLG Köln, VersR 2011, 245; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2010 - 7 U 187/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2009-12 U241/08; OLG Frankfurt, VersR 2005, 631; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.11.2011 - 3 S 12/11
    Zwar wurde bisher in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig die Auffassung vertreten, dass § 5 a VVG a.F. nicht gegen europäisches Recht verstößt (OLG Köln, VersR 2011, 245; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2010 - 7 U 187/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2009-12 U241/08; OLG Frankfurt, VersR 2005, 631; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages -

    Auszug aus LG Heidelberg, 17.11.2011 - 3 S 12/11
    Zwar wurde bisher in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig die Auffassung vertreten, dass § 5 a VVG a.F. nicht gegen europäisches Recht verstößt (OLG Köln, VersR 2011, 245; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.12.2010 - 7 U 187/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2009-12 U241/08; OLG Frankfurt, VersR 2005, 631; OLG Düsseldorf VersR 2001, 837).
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