Rechtsprechung
LG Heidelberg, 18.05.2010 - 2 O 287/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzklage eines Anlegers wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung; Umfang der Aufklärungspflicht eines Anlageberaters bzgl. allgemeiner und spezieller Risiken der betreffenden Anlage; Schädigung eines Anlegers durch den aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Empfehlung risikoreicher Discount-Zertifikate
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 18.05.2010 - 2 O 287/09
- LG Heidelberg, 23.07.2010 - 2 O 287/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Heidelberg, 18.05.2010 - 2 O 287/09
Ein solcher Vertrag kann formlos, auch durch stillschweigende Willenserklärungen geschlossen werden (BGHZ 123, [126f.] = NJW 1993, 2433; WM 2002, [2281f.]).Die Grundsätze der anleger- und objektgerechten Beratung verlangen, dass die Beratung speziell auf die Bedürfnisse, die Interessen, die Vermögensverhältnisse und das Anlageziel des Kunden zugeschnitten sein muss und sich insbesondere auf die Eigenschaften und Risiken der verschiedenen in Betracht kommenden Anlagen zu erstrecken hat (siehe statt vieler: BGHZ 123 [126] = NJW 1993, 2433).
- BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04
Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von …
Auszug aus LG Heidelberg, 18.05.2010 - 2 O 287/09
Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Anleger, der auf Grund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bereits durch deren Erwerb geschädigt (BGH, NJW 2005, 1579 [1580]). - BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05
Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum …
Auszug aus LG Heidelberg, 18.05.2010 - 2 O 287/09
Eine objektgerechte Beratung erfordert demnach eine Aufklärung des Kunden über die allgemeinen Risiken (z.B. Konjunkturlage, Entwicklung des Kapitalmarkts) sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjekts ergeben (BGH, NJW 2006, 2041). - BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im …
Auszug aus LG Heidelberg, 18.05.2010 - 2 O 287/09
Die Rechtsprechung, wonach es bei der Beweislast für den Ersatzberechtigten bleibt, weil eine ordnungsgemäße Aufklärung mangels einer einzigen Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens nur zu einem Entscheidungskonflikt für ihn geführt hätte (in diese Richtung jüngst wieder in einem Fall zur Steuerberaterhaftung BGH, NJW 2009, 1591) steht dem nicht entgegen.