Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4370
LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14 (https://dejure.org/2015,4370)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 20.02.2015 - 3 O 93/14 (https://dejure.org/2015,4370)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - 3 O 93/14 (https://dejure.org/2015,4370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrsunfall in Tiefgarage - Rücksichtnahmepflicht und Haftung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Anwendbarkeit der StVO auf dem Privatgelände einer Tiefgarage; Kollision eines rückwärts aus einem Stellplatz Herausfahrenden mit einem die Parkplatzfahrbahn befahrenden Fahrzeugführer

  • RA Kotz

    Tiefgarage - Geltung der StVO?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    In einer privaten Tiefgarage ist die StVO nicht anwendbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausparken in der Tiefgarage

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unfall in der Tiefgarage mit einem Rückwärtsfahrenden

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung bei der Kollision in einer Tiefgarage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall in einer Tiefgarage

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Private Tiefgarage: StVO nicht anwendbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall in einer Tiefgarage

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kollision auf dem öffentlich nicht zugänglichem Privatgelände einer Tiefgarage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 11.09.2012 - 9 U 32/12

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlich

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge unter Berücksichtigung der von beiden Kraftfahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nach § 17 Abs. 1 StVG, § 254 BGB sind nach der ständigen Rechtsprechung neben unstreitigen und zugestandenen Tatsachen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Regeln des Anscheinsbeweises Anwendung finden (vgl. BGH NJW 2012, 1953; OLG Hamm NJW-RR 2013, 33 Rn. 13 in juris; KG Berlin NZV 2003, 335 Rn. 3 in juris).

    Daher sind die gegenseitigen Rücksichtnahmepflichten, verglichen mit den Pflichten aus §§ 9, 10 StVO, erhöht und einander angenähert (OLG Hamm NJW-RR 2013, 33 Rn. 14 in juris; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Auflage Randnr. 272).

    Denn beim Rückwärtsfahren sind die Sichtverhältnisse gegenüber dem vorwärts Fahrenden nicht unerheblich eingeschränkt, so dass diesem Fahrmanöver auch auf Parkplätzen eine höhere Gefahr als dem vorwärts fahrenden Fahrzeug inne wohnt (vgl. LG Saarbrücken, ZfSch 2011, 494; NJW-RR 2013, 33 Rn. 14 in juris).

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2007 - 5 U 482/06

    Rechtsschutzversicherung: Pflicht des Rechtsanwalts des Versicherungsnehmers zur

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14
    Auch Vorschussleistungen des Rechtsschutzversicherers dienen dem Schadensausgleich im Sinne von § 86 VVG (vgl. Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Auflage 2010, § 86 VVG Rn. 10; OLG Saarbrücken VersR 2007, 1554) und führen daher zum Anspruchsübergang.
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 186/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14
    § 1006 Abs. 2 BGB vermutet zugunsten des früheren Besitzers dessen Eigentumserwerb und den Fortbestand des Eigentums an der Sache (vgl. Ebbing in: Erman BGB, Kommentar, 14. Auflage 2014, § 1006 BGB, Rn. 18; Bassenge, in: Palandt, 73. Auflage 2014, § 1006 Rn. 5 mwN; BGH NJW 2005, 359).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13

    Herausgabeanspruch: Parteiwechsel wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14
    Aufgrund des Bestreitens der Beklagten trifft die Klägerin zudem eine sekundäre Darlegungslast bezüglich eines Eigentumserwerbstatbestands, wenn sich der fragliche Eigentumswechsel in ihrer Sphäre abgespielt hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Juli 2014 - 6 U 53/13, Rn. 278; OLG Hamm, MDR 2014, 403).
  • OLG Oldenburg, 26.03.1982 - 11 U 74/81

    Schrittgeschwindigkeit; Kfz; Parkbucht; Parkplatz; Fahrspur

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14
    Sie dienen nicht wie eine Straße oder Fahrbahn dem fließenden Verkehr, sondern vor allem der Orientierung der Parkplatz suchenden sowie dem langsamen Ein- und Ausparken (vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 26.3.1982 - 11 U 74/81 - BeckRS 2008, 18794).
  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14
    Damit trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast bezüglich eines früheren Besitzes des PKW, nicht aber auch für die den Eigentumserwerb begründenden Tatsachen (vgl. BGH NJW 2004, 217, NJW 2002, 2101).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14
    Damit trägt die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast bezüglich eines früheren Besitzes des PKW, nicht aber auch für die den Eigentumserwerb begründenden Tatsachen (vgl. BGH NJW 2004, 217, NJW 2002, 2101).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge unter Berücksichtigung der von beiden Kraftfahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nach § 17 Abs. 1 StVG, § 254 BGB sind nach der ständigen Rechtsprechung neben unstreitigen und zugestandenen Tatsachen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Regeln des Anscheinsbeweises Anwendung finden (vgl. BGH NJW 2012, 1953; OLG Hamm NJW-RR 2013, 33 Rn. 13 in juris; KG Berlin NZV 2003, 335 Rn. 3 in juris).
  • KG, 22.10.2001 - 12 U 2346/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Nutzungsausfallentschädigung bei neun

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge unter Berücksichtigung der von beiden Kraftfahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nach § 17 Abs. 1 StVG, § 254 BGB sind nach der ständigen Rechtsprechung neben unstreitigen und zugestandenen Tatsachen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Regeln des Anscheinsbeweises Anwendung finden (vgl. BGH NJW 2012, 1953; OLG Hamm NJW-RR 2013, 33 Rn. 13 in juris; KG Berlin NZV 2003, 335 Rn. 3 in juris).
  • OLG Hamm, 11.10.2013 - 9 U 35/13

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Besitz- und Eigentumserwerbs

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.02.2015 - 3 O 93/14
    Aufgrund des Bestreitens der Beklagten trifft die Klägerin zudem eine sekundäre Darlegungslast bezüglich eines Eigentumserwerbstatbestands, wenn sich der fragliche Eigentumswechsel in ihrer Sphäre abgespielt hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Juli 2014 - 6 U 53/13, Rn. 278; OLG Hamm, MDR 2014, 403).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 61/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Supermarktparkplatz mit

  • LG Lübeck, 19.07.2023 - 9 O 113/21

    Geltendmachung von Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall wegen der Beschädigung

    Im Streitfall ist eine Haftungsverteilung im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zulasten der Beklagten angemessen (vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 20. Februar 2015, 3 O 93/14, juris; vgl. LG Nürnberg-Fürth, NZV 1991, 347: 60 % zu 40 % zulasten des rückwärts Ausparkenden; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Januar 1990, 2 U 23/89, NJW-RR 1990, 670: 67 % zulasten des rückwärts aus der Parkbucht Herausfahrenden und 33 % für den von rechts auf der Fahrspur mit 15 km/h sich nähernden Pkw; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18. Februar 2021, 2 O 4846/20, BeckRS 2021, 11828: 75 % zulasten des rückwärts Ausfahrenden, der mit 4 km/h ausparkt und 25 % für den Pkw, der mit ca. 16 km/h die Fahrgasse befährt; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28. März 1990, 2 S 10597/89, NZV 1991, 357: 60 % zulasten des rückwärts Ausparkenden und 40 % für den mit mehr als 40 km/h vorbeifahrenden Pkw; OLG Osnabrück, Urteil vom 12. Juni 1973, 1 S 142/73, VersR 1974, 895: 80 % zulasten des aus einer Parklücke in die Fahrgasse Einbiegenden und 20 % zulasten des die Fahrgasse befahrenden Pkw; LG Saarbrücken, r+s 1984, 97: 67 % zulasten des aus der Parkbucht Ausparkenden und 33 % zulasten des mindestens 20 km/h fahrenden Pkw; AG Bad Bramstedt, ZFS 1999, 55: 33 % zulasten des Fahrers, der die Fahrspur befährt und einem aus einer Parkbox herausfahrenden Pkw (67 %)).
  • LG Osnabrück, 21.02.2018 - 4 S 27/18

    Verkehrsunfall auf Supermarktparkplatz

    Schrittgeschwindigkeit bedeutet eine sehr langsame Geschwindigkeit, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht, also in der Größenordnung zwischen 4-7 km/h, höchstens jedoch 10 km/h (LG Heidelberg, Urteil vom 20.02.2015, Az. 3 O 93/14; AG München, Urteil vom 13.6.2016, Aktenzeichen 333 C 16463/13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.3.2017, Az. 1 U 97/16).
  • LG Osnabrück, 29.11.2018 - 4 S 219/18

    Parkplatzunfall - Haftung des Ausparkenden

    Bei der Kollision zwischen einem rückwärts aus einer Parklücke fahrenden Fahrzeug mit einem auf der Fahrspur für die Verhältnisse zu schnell fahrenden Fahrzeug überwiegt regelmäßig die Haftung des rückwärts Ausparkenden (AG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2005, 8 C 2254/05; AG Osnabrück, Urteil vom 29.11.2007, 43 C 327/07; LG Heidelberg, Urteil vom 20.02.2015, 3 O 93/14 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht