Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25435
LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13 (https://dejure.org/2013,25435)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 28.08.2013 - 1 S 12/13 (https://dejure.org/2013,25435)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 28. August 2013 - 1 S 12/13 (https://dejure.org/2013,25435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unzutreffende Berichterstattung über ein Gebäude kann das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers verletzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrheitswidrige Presseberichterstattung eines Wochenblatts als rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen

  • kanzlei.biz

    Unzulässige Äußerungen in der Presse mit wahrheitswidrigen Behauptungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wahrheitswidrige Berichterstattung eines Wochenblatts ohne Namensnennung als Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzutreffende Berichterstattung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzutreffende Berichterstattung über ein Gebäude

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berichterstattung in einem Wochenblatt

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Wahrheitswidrige Presseberichterstattung in einem lokalen Wochenblatt

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
    Denn während es bei Schadensersatz-, Widerrufs- und Berichtigungsverlangen der Schutz der Meinungsfreiheit gebietet, diejenige Interpretation einer mehrdeutigen Aussage zu wählen, die nicht zu einer Verurteilung führt (BVerfG, NJW 1992, 1439), besteht ein solches Erfordernis für Unterlassungsverlangen nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207, 208; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3773).

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zurücktreten (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 913, 914 unter Bezugnahme auf BVerfGE 85, 1, 17, 20; BVerfGE 90, 241, 248).

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
    Auch die verbundenen Tatsachenelemente unterliegen in diesem Fall dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG und können nicht isoliert nach den Regeln der Tatsachenbehauptung beurteilt werden (BVerfG, NJW 2005, 279, 282).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zurücktreten (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 913, 914 unter Bezugnahme auf BVerfGE 85, 1, 17, 20; BVerfGE 90, 241, 248).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zurücktreten (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 913, 914 unter Bezugnahme auf BVerfGE 85, 1, 17, 20; BVerfGE 90, 241, 248).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
    Denn während es bei Schadensersatz-, Widerrufs- und Berichtigungsverlangen der Schutz der Meinungsfreiheit gebietet, diejenige Interpretation einer mehrdeutigen Aussage zu wählen, die nicht zu einer Verurteilung führt (BVerfG, NJW 1992, 1439), besteht ein solches Erfordernis für Unterlassungsverlangen nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207, 208; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3773).
  • BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 2516/04

    Verfassungsbeschwerde eines Architekten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt gerade die soziale Anerkennung des Einzelnen, wobei insbesondere der Schutz vor Äußerungen erfasst wird, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild des Betroffenen in der Gesellschaft auszuwirken (BVerfG, NJW 2005, 590, 591).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
    Kritik wurde daher aus der Sicht eines objektiven Lesers, auf den es ankommt (vgl. BGH, NJW 2004, 598, 600), an der Eigentümerin des Gebäudes geübt.
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
    Werden Meinungen und Tatsachen vermischt bzw. vermengt und ergeben erst beide Elemente gemeinsam den Sinn der Äußerung, handelt es sich zum Schutze des Grundrechts der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG insgesamt um eine Meinungsäußerung (vgl. etwa BVerfG, NJW 1993, 1845).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
    Während Tatsachenbehauptungen dem Beweis der Richtigkeit oder Unrichtigkeit zugänglich sind, handelt es sich bei Meinungen um subjektive Wertungen, die durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt sind (vgl. nur BVerfG, NJW 2009, 3016, 3017).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Heidelberg, 28.08.2013 - 1 S 12/13
    Denn während es bei Schadensersatz-, Widerrufs- und Berichtigungsverlangen der Schutz der Meinungsfreiheit gebietet, diejenige Interpretation einer mehrdeutigen Aussage zu wählen, die nicht zu einer Verurteilung führt (BVerfG, NJW 1992, 1439), besteht ein solches Erfordernis für Unterlassungsverlangen nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich nicht (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207, 208; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3773).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 2 U 125/00

    Transportvorrichtung

    als nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend beurteilt und daher der Patentanspruch 1 auch nach Maßgabe dieses Hilfsantrages der Klägerin nicht aufrechterhalten (vgl. Anlage ROP 1 S 12/13).
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