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   LG Heidelberg, 30.03.2010 - 2 O 14/09   

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https://dejure.org/2010,11610
LG Heidelberg, 30.03.2010 - 2 O 14/09 (https://dejure.org/2010,11610)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 30.03.2010 - 2 O 14/09 (https://dejure.org/2010,11610)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 30. März 2010 - 2 O 14/09 (https://dejure.org/2010,11610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung bei Kauf von Zertifikaten ohne Weisung; Verurteilung aufgrund des eigenen Sachvortrags bei Zueigenmachung durch den Gegner; Stillschweigender Abschluss eines Beratungsvertrages bei erkennbarem Beratungsbedarf hinsichtlich des Kaufs von Zertifikaten; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweislastverteilung und Schadensersatz beim Depotvertrag

  • weimann.de (Leitsatz)

    Beweislast für weisungswidrige Ausführung von Aufträgen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.03.2010 - 2 O 14/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn bereits mit dem Kunden eine vertragliche Beziehung zur Bank zuvor bestand (BGH NJW 1987, 1815 = BGHZ 100, 117).
  • LG Heidelberg, 24.02.2010 - 2 O 208/09

    Anlageberatung: Beratungspflichten einer Bank gegenüber einem auf Sicherheit

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.03.2010 - 2 O 14/09
    Ein zusätzlicher Hinweis auf das Fehlen eines Einlagensicherungsfonds oder ähnlichem kann jedoch nur dann als Pflichtverletzung angesehen werden, wenn die Bank einem erkennbar auf die vollständige Sicherheit seiner Anlage bedachten Kunden eine Anlage empfiehlt, die nicht einer solchen Einlagensicherung unterfällt (vgl. BGH NJW 2009, 3429; Landgericht Heidelberg vom 24.02.2010, Az.: 2 O 208/09 nach Juris).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.03.2010 - 2 O 14/09
    Bei einer solchen Anlageberatung hat eine Bank den Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass das von ihr danach empfohlene Anlageobjekt diesen Kriterien Rechnung trägt (anlagegerechte und objektgerechte Beratung, BGH NJW 1993, 2433 - Bond-Entscheidung).
  • OLG Oldenburg, 18.10.1995 - 4 U 60/94

    Wertpapier; Depot-Betreuungsauftrag; Genehmigungsklausel; Pflichtverletzung;

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.03.2010 - 2 O 14/09
    Jedenfalls durfte die Beklagte die widerspruchslose Entgegennahme der Wertpapierabrechnungen über Monate hinweg als Genehmigung des Ankaufs der Papiere ansehen (vgl. OLG Oldenburg, WM 1996, 255).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.03.2010 - 2 O 14/09
    Ein zusätzlicher Hinweis auf das Fehlen eines Einlagensicherungsfonds oder ähnlichem kann jedoch nur dann als Pflichtverletzung angesehen werden, wenn die Bank einem erkennbar auf die vollständige Sicherheit seiner Anlage bedachten Kunden eine Anlage empfiehlt, die nicht einer solchen Einlagensicherung unterfällt (vgl. BGH NJW 2009, 3429; Landgericht Heidelberg vom 24.02.2010, Az.: 2 O 208/09 nach Juris).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 125/88

    Verurteilung des Beklagten aufgrund seines eigenen Vortrags

    Auszug aus LG Heidelberg, 30.03.2010 - 2 O 14/09
    Demnach darf die Verurteilung eines Beklagten auf dessen eigenen Vortrag nur dann gestützt werden, wenn der Kläger sich diesen zumindest hilfsweise zu eigen gemacht hat (NJW 1989, 2756, m.w.N.).
  • LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09

    Schadensersatzpflicht der Bank bei fehlendem Hinweis auf Einlagensicherung

    Auch der Ansicht des Landgerichts Heidelberg (Urt. v. 30.03.2010 - 2 O 14/09 ; zit n. juris), wonach das angeführte Urteil des 11. Zivilsenats des BGH vom 14.07.2009 erkennen lasse, dass ein ausdrücklicher Hinweis auf das Fehlen eines Einlagensicherungsfonds nur dann als Pflichtverstoß angesehen werden könne, wenn die Bank einem erkennbar auf die vollständige Sicherheit einer Anlage bedachten Kunden eine Anlage empfehle, vermag sich das erkennende Gericht nicht anzuschließen.
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