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   LG Heidelberg, 31.01.2019 - 5 T 3/19   

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https://dejure.org/2019,1533
LG Heidelberg, 31.01.2019 - 5 T 3/19 (https://dejure.org/2019,1533)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 31.01.2019 - 5 T 3/19 (https://dejure.org/2019,1533)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 5 T 3/19 (https://dejure.org/2019,1533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    Art. 102 GG
    Zwangsversteigerung

  • rabüro.de

    Zur Frage der Anordnung der Zwangsvollstreckung ohne vorherige Anhörung des Schuldners

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZVG § 15
    Keine Anhörung des Schuldners vor Anordnung der Zwangsversteigerung

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung ist ohne vorherige Anhörung möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Anhörung des Schuldners bei Anordnung der Zwangsversteigerung (IVR 2019, 64)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus LG Heidelberg, 31.01.2019 - 5 T 3/19
    Vor allem aber sind das von Art. 14 GG geschützte, durch den Titel verbürgte Eigentumsrecht des Gläubigers und sein Anspruch auf Justizgewähr aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 GG kollidierende verfassungsrechtlich geschützte Interessen und rechtfertigen daher eine Einschränkung des Art. 103 Abs. 1 GG, wenn der Vollstreckungserfolg gefährdet würde (BVerfG NJW 1981, 2111 [2112]).

    Die Entscheidung darüber, ob von der vorherigen Anhörung des Vollstreckungsschuldners abgesehen werden kann, bleibt somit dem richterlichen Ermessen im Einzelfall überlassen (BVerfG NJW 1981, 2111 [2112]).

  • BGH, 17.08.1984 - IX ARZ 7/84

    Voraussetzungen für die Bestellung eines gemeinsamen Vollstreckungsgerichts für

    Auszug aus LG Heidelberg, 31.01.2019 - 5 T 3/19
    Die Gewährleistung des Zwecks der Zwangsversteigerung macht regelmäßig auch die Nichtanhörung des Schuldners vor der Anordnung der Zwangsversteigerung erforderlich (BGH, Beschluss vom 17. August 1984 - IX ARZ 7/84 -, juris).

    Das folgt bereits daraus, dass die Beschlagnahme durch den Anordnungsbeschluss auch bewegliche Sachen umfasst, nämlich die Gegenstände, auf welche sich bei einem Grundstücke die Hypothek erstreckt (§ 20 Abs. 2 ZVG i.V.m. §§ 1120 ff. BGB), und der Gläubiger insoweit schutzbedürftig ist (BGH, Beschluss vom 17. August 1984 - IX ARZ 7/84 -, juris).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus LG Heidelberg, 31.01.2019 - 5 T 3/19
    Das ist der Fall, wenn eine vorherige Anhörung den Zweck der Maßnahme vereitelte oder wenn die Entscheidung nach vorheriger Anhörung zu spät käme (BVerfG NJW 1991, 1283 [1285]).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus LG Heidelberg, 31.01.2019 - 5 T 3/19
    a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, sich zu dem einer Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt grundsätzlich vor deren Erlass zu äußern und damit das Gericht in seiner Willensbildung zu beeinflussen (statt aller BVerfG NJW 2004, 141 [146]).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus LG Heidelberg, 31.01.2019 - 5 T 3/19
    Die Sicherung gefährdeter Interessen kann es namentlich gebieten, die Betroffenen vor Anordnung der Beschlagnahme nicht anzuhören, um sie nicht zu warnen, insbesondere wenn eine richterliche Prüfung erfolgt (BGH NJW 1965, 1171).
  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 212/17

    Rechtsnachfolgeklausel durch die im Grundbuch eingetragene dingliche

    Auszug aus LG Heidelberg, 31.01.2019 - 5 T 3/19
    Zwar beeinträchtigt eine Veräußerung sein Grundpfandrecht als solches nicht, doch führt eine Veräußerung vor Beschlagnahme nach § 28 ZVG zur einstweiligen Einstellung des Verfahrens (Böttcher, in: Böttcher, ZVG, 6. Auflage 2016, § 26 Rn. 3), bis - und zwar auch bei dinglicher Unterwerfungserklärung nach § 800 ZPO wie im Streitfall (BGH DGVZ 2018, 179 [180]) - eine Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO erteilt ist.
  • LG Cottbus, 18.07.2022 - 7 T 128/21

    Teilungsversteigerungsverfahren

    Insoweit ist sein Recht auf rechtliches Gehör während der Dauer des Verfahrens durch mannigfaltige Rechtsbehelfsmöglichkeiten ausreichend gewahrt (ausführlich LG Heidelberg, Beschl. v. 31.01.2019 - 5 T 3/19, BeckRS 2019, 839).
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