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   LG Heilbronn, 04.02.2009 - 1 T 30/09 Ma   

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https://dejure.org/2009,22533
LG Heilbronn, 04.02.2009 - 1 T 30/09 Ma (https://dejure.org/2009,22533)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 04.02.2009 - 1 T 30/09 Ma (https://dejure.org/2009,22533)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 1 T 30/09 Ma (https://dejure.org/2009,22533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung bei Hinzuziehung eines Sachverständigen durch ein Insolvenzgericht

  • Wolters Kluwer

    Tragung der Kosten eines zu einem Insolvenzverfahren hinzugezogenen Sachverständigen durch die Staatskasse

  • rechtsanwalt.biz

    Sachverständigenkosten bei Prüfung der Schlussrechnung eines Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1437
  • NZI 2009, 606
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 15.10.2009 - 8 W 265/09

    Insolvenzverfahren: Beauftragung eines Sachverständigen mit der Prüfung der

    a) Das Insolvenzgericht kann sich nach herrschender Meinung bei der Prüfung der vom Insolvenzverwalter vorgelegten Schlussrechnung gemäß § 66 Abs. 2 InsO der Hilfe eines Sachverständigen bedienen (OLG Hamm ZIP 1986, 724 f. [zu § 86 KO]; vgl. auch OLG Köln ZIP 1990, 58 ff. [zu § 86 KO]; LG Heilbronn NZI 2009, 606 f.; Nowak in: Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2007, § 66 InsO, Rdnr. 19 ff; Uhlenbruck in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Auflage 2003, § 66 InsO, Rdnr. 33; Blersch in: Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzrecht, Band 1, Stand Mai 2000, § 66 InsO, Rdnr. 11; mit gegenständlichen Einschränkungen: Onusseit in: Kübler/Prütting, Kommentar zur Insolvenzordnung, Stand Mai 2009, § 66 InsO, Rdnr. 66; Kind in: Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Auflage 2006, § 66 InsO, Rdnr. 18/19).

    Deshalb steht der Hinzuziehung eines Sachverständigen auch die Regelung des Art. 33 Abs. 4 GG nicht entgegen, worauf das Landgericht Heilbronn bereits in einem gleichgelagerten Fall zu Recht hingewiesen hatte (Landgericht Heilbronn NZI 2009, 606 f.).

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