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   LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07 Hg   

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https://dejure.org/2007,12026
LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07 Hg (https://dejure.org/2007,12026)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 05.07.2007 - 6 O 55/07 Hg (https://dejure.org/2007,12026)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 6 O 55/07 Hg (https://dejure.org/2007,12026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche wegen ehrverletzender Äußerungen und Darstellungen im Internet; Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen; Rückdatierung eines Mietvertrages; Veröffentlichung ehrverletzender Karikaturen

  • online-und-recht.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    "Du sollst Vater und Bruder ehren!" - Auch die Verunglimpfung von Angehörigen im Internet kann unzulässig sein

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Verunglimpfung von Angehörigen im Internet weiterhin unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verunglimpfung von Angehörigen im Internet weiterhin unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verunglimpfung von Angehörigen im Internet weiterhin unzulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
    Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln (BGHZ 143, 199, 203 f. [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99]; siehe auch Münchener Kommentar/Rixecker, BGB 4. Aufl., § 12 Anh. Randnummer 145).

    Die namentliche Erwähnung des Beschuldigten setzt zudem voraus, dass auch unter Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresses des Betroffenen bei der erforderlichen Abwägung das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt (BGHZ 143, 199, 207) [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99].

    Es ist zwar richtig, dass es zum Wesen von Satire und Karikatur gehört, dass diese mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeiten und zum Lachen reizen wollen (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767 [BVerfG 10.07.2002 - 1 BvR 354/98]; BGHZ 143, 199, 210) [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99].

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
    Unter Tatsachenbehauptungen versteht man Äußerungen, deren Richtigkeit bewiesen werden kann (BGHZ 132, 13, 21 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94]; Münchener Kommentar/Rixecker, BGB 4. Auflage, § 12 Anh. Randnummer 129 m. N.).

    Gemäß der über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB ist es Sache der Beklagten, die Wahrheit der Behauptung nachzuweisen (BGHZ 132, 13, 23 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94]; Münchener Kommentar/Rixecker, BGB 4. Aufl., § 12 Anh. Randnummer 135).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324 [BVerfG 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96] - Heinwein -).

    Solche Behauptungen sind jedoch rechtswidrig, wenn sie entweder die Intim- oder Privatsphäre oder eine vertrauliche Sphäre betreffen und nicht durch ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324 [BVerfG 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96]; NJW 2000, 2413 f.; Palandt/Sprau, BGB, 65. Auflage, § 823 Randnummer 101 a).

  • BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98

    Bonnbons

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
    Es ist zwar richtig, dass es zum Wesen von Satire und Karikatur gehört, dass diese mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeiten und zum Lachen reizen wollen (vgl. BVerfG NJW 2002, 3767 [BVerfG 10.07.2002 - 1 BvR 354/98]; BGHZ 143, 199, 210) [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99].
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
    (1) Für Tatsachenbehauptungen gilt der Grundsatz, dass bewusst unwahre Tatsachen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen (BVerfG NJW 1983, 1415 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79]).
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
    Derartige Äußerungen gefährden die von Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz gewährleistete freie Entfaltung der Persönlichkeit, weil sie das Ansehen des einzelnen schmälern, seine sozialen Kontakte schwächen und in Folge dessen sein Selbstwertgefühl untergraben können (BVerfG NJW 2004, 3619 f.).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
    Vielmehr genügt grundsätzlich die Erkennbarkeit in einem mehr oder minder großen Bekanntenkreis bzw. in der näheren persönlichen Umgebung (BGH GRUR 2005, 788 f. [BGH 21.06.2005 - VI ZR 122/04] - Esra -).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 1 BvR 1986/01

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
    Es ist daher in der Regel eine Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung einerseits und der Einbuße der Meinungsfreiheit durch die Untersagung einer Äußerung andererseits erforderlich (BVerfG NJW 2004, 592).
  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
    Solche Behauptungen sind jedoch rechtswidrig, wenn sie entweder die Intim- oder Privatsphäre oder eine vertrauliche Sphäre betreffen und nicht durch ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324 [BVerfG 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96]; NJW 2000, 2413 f.; Palandt/Sprau, BGB, 65. Auflage, § 823 Randnummer 101 a).
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