Rechtsprechung
LG Heilbronn, 15.07.2004 - 2 O 31/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,40402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
Haftung des Altenheimbetreibers: Schadenersatzanspruch wegen Betreuungspflichtverletzung bei Oberarmbruch einer sturzgefährdeten Heimbewohnerin bei einem Sturz aus dem Bett
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2004, 1608
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90
Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten …
Auszug aus LG Heilbronn, 15.07.2004 - 2 O 31/04
Wie allgemein bei der Verletzung berufsspezifischer Pflichten, die dem Schutz von Leben und Gesundheit dienen, tritt entsprechend § 282 BGB a.F. (vgl. heute § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) auch in Bezug auf die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Schaden eine Umkehr der Beweislast ein (vgl. für Pflichtverletzungen von Krankenpflegepersonal: BGH NJW 1971, 243 ; VersR 1991, 310; zum Pflegeheimpatienten: OLG Dresden NJW-RR 2000, 761). - OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines …
Auszug aus LG Heilbronn, 15.07.2004 - 2 O 31/04
Wie allgemein bei der Verletzung berufsspezifischer Pflichten, die dem Schutz von Leben und Gesundheit dienen, tritt entsprechend § 282 BGB a.F. (vgl. heute § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB) auch in Bezug auf die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Schaden eine Umkehr der Beweislast ein (vgl. für Pflichtverletzungen von Krankenpflegepersonal: BGH NJW 1971, 243 ; VersR 1991, 310; zum Pflegeheimpatienten: OLG Dresden NJW-RR 2000, 761).