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   LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12 Mc   

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https://dejure.org/2013,6124
LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12 Mc (https://dejure.org/2013,6124)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 20.02.2013 - 5 O 295/12 Mc (https://dejure.org/2013,6124)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 5 O 295/12 Mc (https://dejure.org/2013,6124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bei einem Triathlon-Radrennen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bei einem Triathlon-Radrennen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrssicherungspflichten bei einem Triathlon-Radrennen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Triathlet stürzt auf der Radstrecke Die Veranstalter des Wettbewerbs hatten Bodenschwellen neongrün markiert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld für Thriathlet

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 389
  • SpuRt 2014, 171
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.1986 - VI ZR 227/85

    Verkehrssicherungspflciht des Veranstalters eines Straßenradrennens

    Auszug aus LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12
    So ist beispielsweise der Veranstalter eines Straßenradrennens verpflichtet, an ungewöhnlich gefährlichen Stellen die Leitplanken in einer Kurve abzupolstern (BGH VI ZR 227/85 vom 29.04.1986, juris).

    Dies setzt aber neben der tatsächlichen Möglichkeit und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit einer solchen Sicherungsmaßnahme voraus, dass es sich um besonders unfallträchtige Gefahrenpunkte handelt (BGH VI ZR 227/85 vom 29.04.1986, juris Rn. 12).

  • OLG Frankfurt, 09.07.2003 - 19 U 31/03
    Auszug aus LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12
    Da das Augenmerk von Wettkampfteilnehmern - hier konkret den Teilnehmern an dem Radwettbewerb des Triathlons - in erster Linie der Sportausübung gilt und ihre Aufmerksamkeit erfahrungsgemäß darunter leidet, sind an die Sicherheit der Rennstrecke vergleichsweise hohe Anforderungen zu stellen (OLG Frankfurt NZV 2005, 41, 42).

    In derartigen Pulksituationen ist das Augenmerk der Fahrer grundsätzlich weniger auf von außen wirkende Hindernisse gerichtet (vgl. OLG Frankfurt NZV 2005, 41, 42).

  • BGH, 23.09.2010 - III ZR 246/09

    Haftung des Veranstalters eines Reit- und Springturniers für die Verletzung eines

    Auszug aus LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12
    a) Es bedarf deshalb keiner abschließenden Beantwortung der Frage, ob mit der Anmeldung des Klägers zur Teilnahme am ...-Triathlon ein Vertragsverhältnis mit der Beklagten zustande gekommen ist oder ob die Veranstaltung des Triathlons im Hinblick auf die jedenfalls für die Mitteldistanz ausgelobten Geldpreise als Preisausschreiben - einen Unterfall der Auslobung - einzuordnen ist (§§ 661, 657 BGB), so dass zwischen den Parteien Rechtsbeziehungen im Sinne einer schuldrechtlichen Sonderverbindung zustande gekommen sind (vgl. hierzu BGH III ZR 246/09 vom 23.09.2010, juris Rn. 11 f.).
  • LG Stuttgart, 06.03.1986 - 25 O 650/85
    Auszug aus LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12
    Er muss aber sachkundig prüfen, wo sich die naheliegende Möglichkeit einer Verletzung fremder Rechtsgüter ergibt (OLG Stuttgart 6 U 45/86 vom 30.09.1986 = VersR 1987, 1152).
  • OLG Hamm, 10.02.1999 - 13 U 124/98

    Streit um die Haftung für einen Unfall bei einer Triathlonveranstaltung;

    Auszug aus LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12
    Von Betreibern einer Sportanlage verlangt die Rechtsprechung daher in Anbetracht der Eigengefahr der Sportausübung, der Konzentration der Sportler und des allgemeinen Verkehrsvertrauens auf eine uneingeschränkte, professionellen Maßstäben genügende Gefahrensicherung, dass alle das normale Risiko der Sportausübung überschreitenden, überhaupt vorhersehbaren Gefahren ausgeschaltet sind (OLG München VersR 1988, 739; OLG Hamm NZV 2000, 256, 258).
  • OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6324/85

    Verkehrssicherungspflicht; Tennis; Tennishalle; Risiko; Gefahr; Eisenpfosten;

    Auszug aus LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12
    Von Betreibern einer Sportanlage verlangt die Rechtsprechung daher in Anbetracht der Eigengefahr der Sportausübung, der Konzentration der Sportler und des allgemeinen Verkehrsvertrauens auf eine uneingeschränkte, professionellen Maßstäben genügende Gefahrensicherung, dass alle das normale Risiko der Sportausübung überschreitenden, überhaupt vorhersehbaren Gefahren ausgeschaltet sind (OLG München VersR 1988, 739; OLG Hamm NZV 2000, 256, 258).
  • OLG Stuttgart, 30.09.1986 - 6 U 45/86

    Sportwettkämpfe mit Publikumsinteresse; Verpflichtung des Veranstalters; Schutz

    Auszug aus LG Heilbronn, 20.02.2013 - 5 O 295/12
    Er muss aber sachkundig prüfen, wo sich die naheliegende Möglichkeit einer Verletzung fremder Rechtsgüter ergibt (OLG Stuttgart 6 U 45/86 vom 30.09.1986 = VersR 1987, 1152).
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