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   LG Heilbronn, 21.10.2016 - 8 Qs 31/16   

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https://dejure.org/2016,47971
LG Heilbronn, 21.10.2016 - 8 Qs 31/16 (https://dejure.org/2016,47971)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 21.10.2016 - 8 Qs 31/16 (https://dejure.org/2016,47971)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 8 Qs 31/16 (https://dejure.org/2016,47971)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterium der Notwendigkeit bei der Abrechnung von Reisekosten bzgl. Schlechterstellung von außerhalb des Bezirks ansässigen Rechtsanwälten

  • ra.de
  • Burhoff online

    Bemessung, Grundgebühr

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91 Abs 2 S 1 ZPO, Nr 7003 RVG-VV, Nr 7003 ff RVG-VV, § 14 RVG, § 464a StPO
    Kostenfestsetzung nach Freispruch: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des auswärtigen Wahlverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)

    Reisekostenerstattung des auswärtigen Rechtsanwaltes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 1 Ws 254/13

    Rahmengebühren, Bemessung

    Auszug aus LG Heilbronn, 21.10.2016 - 8 Qs 31/16
    Dabei kann das geringere Gewicht eines Merkmals das überragende Gewicht eines anderen Merkmals kompensieren (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 1 Ws 254/13).
  • LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks

    Auszug aus LG Heilbronn, 21.10.2016 - 8 Qs 31/16
    Um eine Schlechterstellung von außerhalb des Bezirks ansässigen Rechtsanwälten zu vermeiden, welche vom Gesetzgeber auch nicht intendiert war (vgl. BT-Drucks 15/1971, 233), ist das Kriterium der Notwendigkeit im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO für auswärtige Rechtsanwälte so auszulegen, dass zumindest die Fahrtkosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze als erforderlich anzusehen sind, da sich der Mandant auch eines bezirksansässigen Anwalts im äußersten Bereich hätte bedienen können (LG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 O 455/11).
  • AG Aschaffenburg, 23.06.2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16

    Zur Erstattung von Reisekosten des nicht im Bezirk ansässigen Rechtsanwalts in

    Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Fahrtkosten des Verteidigers als Obergrenze fungieren, wenn die Entfernung seines Kanzleisitzes zum Gerichtsort geringer ist als die Maximalentfernung zwischen Gerichtssitz und der hiervon am weitesten entfernten Gemeinde (vgl. LG Heilbronn, Beschluss vom 21.10.2016, Aktenzeichen 8 Qs 31/16, Juris).
  • AG Frankfurt/Main, 22.08.2017 - 30 C 2295/16
    Deshalb schließt sich das Gericht der Rechtsprechung einer steigenden Zahl von Gerichten an, wonach die Kosten für die Einschaltung eines auswärtigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der weitesten Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig sind, in dem der Prozess stattfindet bzw. stattfand (wie hier: Kostensenat des Oberlandesgerichts Köln, Beschluss vom 25.11.2015, Az.: 17 W 247/15, MDR 16, 184; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.3.2015, Az.: 25 W 17/15 (im Volltext bei den Akten als Bl. 160); Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 21.10.16 zu Aktenzeichen: 8 Qs 31/16, Beck'sche Rechtssammlung 2016, 110176; Landgericht Düsseldorf, NJW 2015, 498 [LG Düsseldorf 18.12.2014 - 6 O 455/11] ; Amtsgericht Kiel, NJW-RR 2013, 892 [AG Bremen 11.01.2013 - 25 C 200/12] ; Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.1.2017, Az.: 30 C 594/16-47, im Volltext bei den Akten als Bl. 122 und die Folgende; Amtsgericht Marbach, Rechtspfleger 2014, 289, Beck Online-Kommentar, ZPO, Jaspersen/ Wache, 18. Edition, Stand 1.9.2015, § 91 Randnummer 168; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 7. Auflage, § 91, Randnummer 5; Schons, NJW 2015, 500; Zöller/Herget, ZPO, 31. Auflage, § 91, Randnummer 13 "Reisekosten b) des Anwalts"; andere Ansicht: OLG Celle, NJW 2015, 2670 und OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.11.2015 zu Az.: 6 W 100/15, zitiert nach juris).
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