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   LG Heilbronn, 22.03.2017 - Ve 6 O 278/16, 6 O 278/16   

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LG Heilbronn, 22.03.2017 - Ve 6 O 278/16, 6 O 278/16 (https://dejure.org/2017,13751)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 22.03.2017 - Ve 6 O 278/16, 6 O 278/16 (https://dejure.org/2017,13751)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 22. März 2017 - Ve 6 O 278/16, 6 O 278/16 (https://dejure.org/2017,13751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf den Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung des Anlegers für den Beginn der zehnjährigen kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist bei einer Aufklärungspflichtverletzung; Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds; Schadensersatzanspruch aus ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 195 BGB, § 199 BGB, § 280 BGB
    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beginn der kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Beratungspflichtverletzung bei treuhandvermitteltem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.03.2017 - 6 O 278/16
    Hiervon ausgehend hatten der III. und IV Zivilsenat die Auffassung vertreten, der Schadensersatzanspruch entstehe "mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage" und zur Begründung ausdrücklich ausgeführt, "dass Beratungsfehler im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage regelmäßig die im Erwerb der Anlage liegende Schadensfolge verursachen" (BGH WM 2011, 874; vgl. auch BGH NJW 2010, 3292; BGH NJW-RR 2012, 111).

    Maßgeblich ist für den Verjährungsbeginn - wenn die Schadensfolge der Erwerb der Anlage ist (vgl. oben BGH WM 2011, 874) - also schon der Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit, für welchen es im Fall der Fondsbeteiligung bereits auf die Zeichnung des Anlegers und nicht erst auf die Annahme der Beitrittserklärung ankommt.

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.03.2017 - 6 O 278/16
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass der Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung bereits mit Erwerb der Kapitalanlage entsteht, da der Anleger bei der gebotenen wertenden Betrachtung bereits durch den Erwerb der Kapitalanlage geschädigt ist, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlagenentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist (BGH v. 26.02.2013 Az. XI ZR 498/11; BGH v. 08.04.2014, XI ZR 341/12 und vom 24.03.2015 Az. XI ZR 278/14).

    Mit seiner Entscheidung vom 26.02.2013 hat der XI Zivilsenat jedoch klargestellt, dass für eine Fondsbeteiligung auf den Zeitpunkt der Zeichnung abzustellen ist und zur Begründung ausdrücklich angeführt, dass "der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist" (BGH v. 26.02.2013, XI ZR 498/11).

  • BGH, 24.03.2015 - XI ZR 278/14

    Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung eines

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.03.2017 - 6 O 278/16
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass der Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung bereits mit Erwerb der Kapitalanlage entsteht, da der Anleger bei der gebotenen wertenden Betrachtung bereits durch den Erwerb der Kapitalanlage geschädigt ist, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlagenentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist (BGH v. 26.02.2013 Az. XI ZR 498/11; BGH v. 08.04.2014, XI ZR 341/12 und vom 24.03.2015 Az. XI ZR 278/14).

    So hat der BGH in der Entscheidung vom 24.03.2015, XI ZR 278/14 für den Verjährungsbeginn bezüglich einer im Anschluss an ein Beratungsgespräch vom 15.06.2009 gezeichneten Fondsbeteiligung auf den Folgetag des Beratungsgesprächs abgestellt.

  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.03.2017 - 6 O 278/16
    Ihre Ursprünge findet diese Rechtsprechung in Entscheidungen des BGH vom 07.05.1991 (NJW-RR 1991, 1125) und vom 27.01.1994 (NJW 1994, 1405), in welchen der BGH ausführt: "Dieser Schaden kann dem Grunde nach bereits mit dem Zeitpunkt der rechtlichen Bindung an das Beteiligungsobjekt eingetreten sein" (BGH v. 07.05.1991) bzw. "Hat der Mandant infolge fehlerhafter Beratung eine nachteilige Vermögensanlageentscheidung getroffen, dann beginnt die Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt, zu welchem der Mandant sein Geld weggegeben hat und an das Beteiligungsobjekt rechtlich unwiderruflich gebunden ist, so dass er eine Vermögenseinbuße auch tatsächlich nicht mehr vermeiden kann" (BGH v. 27.01.1994).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.03.2017 - 6 O 278/16
    Ihre Ursprünge findet diese Rechtsprechung in Entscheidungen des BGH vom 07.05.1991 (NJW-RR 1991, 1125) und vom 27.01.1994 (NJW 1994, 1405), in welchen der BGH ausführt: "Dieser Schaden kann dem Grunde nach bereits mit dem Zeitpunkt der rechtlichen Bindung an das Beteiligungsobjekt eingetreten sein" (BGH v. 07.05.1991) bzw. "Hat der Mandant infolge fehlerhafter Beratung eine nachteilige Vermögensanlageentscheidung getroffen, dann beginnt die Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt, zu welchem der Mandant sein Geld weggegeben hat und an das Beteiligungsobjekt rechtlich unwiderruflich gebunden ist, so dass er eine Vermögenseinbuße auch tatsächlich nicht mehr vermeiden kann" (BGH v. 27.01.1994).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.03.2017 - 6 O 278/16
    Hiervon ausgehend hatten der III. und IV Zivilsenat die Auffassung vertreten, der Schadensersatzanspruch entstehe "mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage" und zur Begründung ausdrücklich ausgeführt, "dass Beratungsfehler im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage regelmäßig die im Erwerb der Anlage liegende Schadensfolge verursachen" (BGH WM 2011, 874; vgl. auch BGH NJW 2010, 3292; BGH NJW-RR 2012, 111).
  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.03.2017 - 6 O 278/16
    Hiervon ausgehend hatten der III. und IV Zivilsenat die Auffassung vertreten, der Schadensersatzanspruch entstehe "mit dem (unwiderruflichen und vollzogenen) Erwerb der Anlage" und zur Begründung ausdrücklich ausgeführt, "dass Beratungsfehler im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage regelmäßig die im Erwerb der Anlage liegende Schadensfolge verursachen" (BGH WM 2011, 874; vgl. auch BGH NJW 2010, 3292; BGH NJW-RR 2012, 111).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 14 U 64/16

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.03.2017 - 6 O 278/16
    Warum hingegen das von der Klägerseite zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25.01.2017 (I-14 U 64/16) ausdrücklich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgend ebenfalls für die Entstehung des Schadens auf den "Zeitpunkt der 'rechtlichen Bindung' des Klägers an seine Beteiligungsentscheidung" (a.a.O.) abstellt, jedoch eine solche Bindung des Klägers an seine Beteiligungserklärung, d.h. eine Bindung des Klägers an seine Willenserklärung nicht bereits mit Zugang der auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung, sondern erst mit dem Vertragsschluss selbst annimmt, lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen.
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.03.2017 - 6 O 278/16
    Aus dem Beratungsvertrag ist die Bank zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet, wobei Inhalt und Umfang der Beratungspflichten von den Umständen des Einzelfalls abhängen (BGHZ 123, 126).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus LG Heilbronn, 22.03.2017 - 6 O 278/16
    Entsprechend hatte der XI. Senat des BGH bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 für den Verjährungsbeginn auf die durch Aufklärungsfehler beeinflusste fehlerhafte Anlageentscheidung des Anlegers und hieraus ableitend bei der Fristberechnung im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Fondsbeteiligung auf den Ablauf des Beratungsgesprächtages abgestellt (BGH v. 08.03.2005, XI ZR 170/04: "wer durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages verleitet wird, den er ohne dieses Verhalten nicht geschlossen hätte, kann (...) einen Vermögensschaden (...) erleiden (...).".
  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 341/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz

  • OLG Frankfurt, 27.10.2017 - 19 U 35/17

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Zeichnung von geschlossenem Schiffsfonds

    Denn rechtlich gebunden ist der Anleger an seine Beteiligungsentscheidung nicht erst mit der Annahmeerklärung der Fondsgesellschaft, sondern gemäß § 145 BGB mit Zugang seiner auf den Beitritt gerichteten Willenserklärung gegenüber dem insoweit als Empfangsboten der Fondsgesellschaft fungierenden Berater (vgl. auch Landgericht Heilbronn, Urteil vom 22.03.2017, 6 O 278/16, zitiert nach juris).
  • LG Hannover, 13.07.2018 - 8 O 104/17

    Kapitalanlage - Verjährung Schadenersatzansprüche

    Was dabei unter dem "Erwerb der Kapitalanlage zu verstehen ist, muss im Einzelfall im Hinblick auf den Erwerbsvorgang der konkreten Kapitalanlage ermittelt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.08.2017, 19 U 35/17, juris, Rn. 3; LG Heilbronn, Urt. v. 22.03.2017, 6 O 278/16, juris, Rn. 22 m. w. N.).
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