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   LG Heilbronn, 24.03.2006 - 6 O 368/05 Bi   

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https://dejure.org/2006,17450
LG Heilbronn, 24.03.2006 - 6 O 368/05 Bi (https://dejure.org/2006,17450)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 24.03.2006 - 6 O 368/05 Bi (https://dejure.org/2006,17450)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 24. März 2006 - 6 O 368/05 Bi (https://dejure.org/2006,17450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Nichtabnahme des Bauspardarlehens: Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung bei Nichtinanspruchnahme eines Bausparvorausdarlehens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattung einer bezahlten Nichtabnahmeentschädigung aus eigenem und abgetretenem Recht; Entstehung eines Schadens durch die Nichtabnahme eines Bauspardarlehens mit Vorausdarlehen; Abgrenzung der Berechnung eines Nichtabnahme-Schadens nach der Aktiv-Aktiv-Methode von ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus LG Heilbronn, 24.03.2006 - 6 O 368/05
    Die Beklagte hatte gegen den Kläger und N. K. einen Anspruch auf Zahlung der von der Beklagten berechneten Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von 10.675 Euro gemäß § 280 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00; damals noch positive Vertragsverletzung).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96) kann eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen.

    Ob sich eine Bank tatsächlich refinanziert und wie diese Refinanzierung aussieht, ist unerheblich (BGH, Urteil vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96

    Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus LG Heilbronn, 24.03.2006 - 6 O 368/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96) kann eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen.
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus LG Heilbronn, 24.03.2006 - 6 O 368/05
    Auch ein Ersatzgeschäft muss sich die Bank grundsätzlich nicht anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96).
  • RG, 29.01.1935 - VII 272/34

    Kommt der ausländische Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden

    Auszug aus LG Heilbronn, 24.03.2006 - 6 O 368/05
    Das Gericht neigte hier zur Subsumtion des Sachverhaltes unter die Fallgruppe einer Leistung unter Druck, bei der die Kenntnis nicht schadet (RGZ 147, 17).
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