Rechtsprechung
LG Heilbronn, 24.03.2006 - 6 O 368/05 Bi |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Nichtabnahme des Bauspardarlehens: Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung bei Nichtinanspruchnahme eines Bausparvorausdarlehens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückerstattung einer bezahlten Nichtabnahmeentschädigung aus eigenem und abgetretenem Recht; Entstehung eines Schadens durch die Nichtabnahme eines Bauspardarlehens mit Vorausdarlehen; Abgrenzung der Berechnung eines Nichtabnahme-Schadens nach der Aktiv-Aktiv-Methode von ...
- ra.de
- justizportal-bw.de
Rückerstattung einer Nichtabnahmeentschädigung für ein Bauspardarlehen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 280 Abs. 1
Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Nichtabnahmeentschädigung bei Bausparvorausdarlehen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Nichtabnahmeentschädigung bei Bausparvorausdarlehen -
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00
Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen
Auszug aus LG Heilbronn, 24.03.2006 - 6 O 368/05
Die Beklagte hatte gegen den Kläger und N. K. einen Anspruch auf Zahlung der von der Beklagten berechneten Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von 10.675 Euro gemäß § 280 Abs. 1 BGB (BGH, Urteil vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00; damals noch positive Vertragsverletzung).Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96) kann eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen.
Ob sich eine Bank tatsächlich refinanziert und wie diese Refinanzierung aussieht, ist unerheblich (BGH, Urteil vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00).
- BGH, 01.07.1997 - XI ZR 197/96
Grundsatzurteile zur Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus LG Heilbronn, 24.03.2006 - 6 O 368/05
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 197/96) kann eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme entsteht, sowohl nach der Aktiv-Aktiv-Methode als auch nach der Aktiv-Passiv-Methode berechnen. - BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Auszug aus LG Heilbronn, 24.03.2006 - 6 O 368/05
Auch ein Ersatzgeschäft muss sich die Bank grundsätzlich nicht anrechnen lassen (BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96). - RG, 29.01.1935 - VII 272/34
Kommt der ausländische Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden …
Auszug aus LG Heilbronn, 24.03.2006 - 6 O 368/05
Das Gericht neigte hier zur Subsumtion des Sachverhaltes unter die Fallgruppe einer Leistung unter Druck, bei der die Kenntnis nicht schadet (RGZ 147, 17).