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   LG Heilbronn, 29.09.2004 - 1 T 308/04 (St)   

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https://dejure.org/2004,13734
LG Heilbronn, 29.09.2004 - 1 T 308/04 (St) (https://dejure.org/2004,13734)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 29.09.2004 - 1 T 308/04 (St) (https://dejure.org/2004,13734)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 29. September 2004 - 1 T 308/04 (St) (https://dejure.org/2004,13734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Vollstreckung aus einem gegen den Mieter einer Wohnung gerichteten Räumungstitel gegen einen im Titel nicht aufgeführten dritten Besitzer; Analoge Anwendung des § 9 Nr. 2 Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) bei Ableitung eines ...

  • beck.de PDF, S. 7
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus LG Heilbronn, 29.09.2004 - 1 T 308/04
    Bei dieser Sachlage und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich bei dem Rechtsanspruch des Schuldners aus § 149 Abs. 1 ZVG um eine faktische Unterhaltsgewährung aus Billigkeitsgründen für den Schuldner als Eigentümer handelt (vgl. BGH NJW 1995, 2846 ff.) sowie unter Berücksichtigung des besonderen, grundrechtlichen Schutzes der Wohnung (Artikel 13 GG ) erscheint es der Kammer keinesfalls als ausreichend, für die Räumung einer Wohnung, gegen die eine zum Hausstand des Schuldners gehörende Person Einwendungen erhebt, alleine auf die allgemeine Ermächtigung aus § 150 Abs. 2 ZVG zurückzugreifen.
  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

    Auszug aus LG Heilbronn, 29.09.2004 - 1 T 308/04
    Hierbei wiederum ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.6.2004 zu berücksichtigen: Danach kann aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Dritte Mitbesitzer ist (vgl. BGH WM 2004, 1696 ff.).
  • BGH, 21.04.2016 - IX ZR 72/14

    Zwangsverwaltung: Voraussetzungen des Wohnungsschutzes für den

    Offen bleiben kann, ob das Rechtsschutzbegehren des Klägers funktionell statt vor dem angerufenen Prozessgericht im Wege des vollstreckungsgerichtlichen Antrags nach § 153 Abs. 1 ZVG gegen die Beklagten zu 2 bis 4 hätte verfolgt werden können und müssen (im Verhältnis zu den Beklagten zu 2 und 3 vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2015 - V ZR 191/14, ZInsO 2016, 464 Rn. 14 mwN; im Verhältnis zum Beklagten zu 4 vgl. Stöber, ZVG, 21. Aufl., § 150 Rn. 6.2 einerseits und LG Heilbronn, RPfleger 2005, 154 andererseits).
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