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LG Hildesheim, 12.09.2019 - 1 T 42/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine bevorrechtigte Zwangsvollstreckung bei Vorlage eines Tabellenauszuges mit § 302 InsO-Vermerk
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hildesheim, 02.07.2019 - 23a M 716/19
- LG Hildesheim, 12.09.2019 - 1 T 42/19
- BGH, 11.03.2020 - VII ZB 38/19
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.03.2020 - VII ZB 38/19
Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung durch …
Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in ZVI 2019, 458 veröffentlicht ist, hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, der vorgelegte Auszug aus der Insolvenztabelle genüge für den Nachweis, dass der Gläubiger wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung die Zwangsvollstreckung betreibe, nicht.