Rechtsprechung
LG Hildesheim, 21.08.1991 - 12 Qs 91/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 316 Abs. 1 StGB; § 316 Abs. 2 StGB
Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit eines Radfahrers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit eines Radfahrers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 316 Abs. 1
Verfahrensgang
- AG Lehrte, 03.07.1991 - 4 Ds 36 Js 12522/91
- LG Hildesheim, 21.08.1991 - 12 Qs 91/91
Papierfundstellen
- NJW 1992, 451 (Ls.)
- NZV 1992, 44
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 752/90
Herabsetzung der Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit
Auszug aus LG Hildesheim, 21.08.1991 - 12 Qs 91/91
Der gesetzliche Tatbestand des § 316 StGB , der nicht an eine bestimmte Blutalkoholkonzentration anknüpft, gibt der Rechtsprechung Raum, bei der Feststellung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit gewandelten wissenschaftlichen Erkenntnissen und verbesserten wissenschaftlich-technischen Methoden Rechnung zu tragen (so das BVerfG in NStZ 1990, S. 537). - BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90
Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit
Auszug aus LG Hildesheim, 21.08.1991 - 12 Qs 91/91
Aufgrund des 1989 erstatteten Gutachtens des Bundesgesundheitsamtes (…veröffentlicht in NZV 1990, S. 104 f.), das zur Absenkung des Grenzwertes für Kraftfahrer von 1, 3 auf 1, 1 Promille führte (vgl. BGH NStZ 1990, S. 491), steht fest, daß die maximale Abweichung des Untersuchungsergebnisses vom wahren Wert einer Blutalkoholprobe im ungünstigsten Fall nur noch knapp 0, 05 Promille beträgt.