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   LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03   

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https://dejure.org/2003,32138
LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03 (https://dejure.org/2003,32138)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 26.06.2003 - 1 S 16/03 (https://dejure.org/2003,32138)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 1 S 16/03 (https://dejure.org/2003,32138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Unaufgefordert zugesandte Telefax-Werbung im Wirtschaftsverkehr - Telefax-Werbung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UWG
    Geschäftsbeziehung; Gewerbetreibender; konkludentes Einverständnis; Sittenwidrigkeit; technische Entwicklung; unverlangte Telefax-Werbung; unverlangte Telefaxwerbung; Vermutung; Wettbewerbsverstoß; Wirtschaftsverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Auszug aus LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03
    Das Amtsgericht hat der Klage mit Urteil vom 17.01.2003 stattgegeben, weil es das Telefax-Schreiben der Beklagten unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 660) als wettbewerbswidrig i.S. von § 1 UWG ansieht.

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG ist, an einen Gewerbetreibenden zu Werbezwecken Telefax-Schreiben zu richten, wenn dieser nicht ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist oder sein Einverständnis damit vom Absender anhand konkreter Umstände, z.B. einer bestehenden Geschäftsbeziehung, vermutet werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661; OLG Oldenburg NJW 1998, 3208; Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., Einl. UWG Rdnr. 69b m.w.N.).

    Auch wenn inzwischen technisch die Möglichkeit besteht, die eingehenden Telefax-Schreiben zunächst auf einen PC zu leiten und dort am Bildschirm zu entscheiden, ob ein Ausdruck erfolgen soll, und die modernen Telefax-Geräte sowie die heute zur automatisierten Versendung von Telefax-Schreiben eingesetzten Computer über einen automatischen Wahlwiederholungsmodus verfügen, der erst nach zehnmaligem Absendeversuch eine Übersendung abbricht, nimmt jede unaufgeforderte Telefax-Werbung - wie auch immer sie in den Geschäftsgang geleitet wird - Arbeits- und Zeitaufwand in Anspruch, der nicht selten - insbesondere dann, wenn sich das Telefax-Schreiben nicht sogleich als Werbung erkennen lässt - mehr als nur unerheblich sein wird, und stellt damit sowie im Hinblick auf die Gefahr eines immer weiteren Umsichgreifens dieser Werbeart eine wettbewerbsrechtlich nicht zu billigende Störung des Betriebsablaufs dar (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661).

    Werbeanzeigen richten sich in der Regel ausschließlich an die eigenen (potentiellen) Kunden und nicht an Personen, die - wie die Beklagte - ihrerseits Werbung treiben wollen (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661).

  • OLG Oldenburg, 27.11.1997 - 1 U 101/97

    Werbung mit unaufgeforderten Telefaxschreiben

    Auszug aus LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG ist, an einen Gewerbetreibenden zu Werbezwecken Telefax-Schreiben zu richten, wenn dieser nicht ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist oder sein Einverständnis damit vom Absender anhand konkreter Umstände, z.B. einer bestehenden Geschäftsbeziehung, vermutet werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661; OLG Oldenburg NJW 1998, 3208; Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., Einl. UWG Rdnr. 69b m.w.N.).

    Dabei obliegt es grundsätzlich dem Absender des Telefax-Schreibens, darzulegen und zu beweisen, dass die Übersendung ausnahmsweise zulässig war (vgl. OLG Oldenburg NJW 1998, 3208 m.w.N.).

    An der Beurteilung unaufgefordert zugesandter Telefax-Werbung ändert sich auch nichts dadurch, dass es nach dem neuesten Stand der Technik möglich ist, die Empfangnahme von unaufgeforderten Telefax-Schreiben durch das Telefax-Gerät auszuschließen; denn der gesetzestreue Bürger ist nicht verpflichtet, alle denkbaren Schutzvorkehrungen gegen belästigende Handlungen anderer zu treffen (vgl. OLG Oldenburg NJW 1998, 3208).

  • LG Berlin, 28.11.1996 - 16 O 246/96
    Auszug aus LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03
    Zum einen stellt auch die grenzüberschreitende Telefax-Werbung aus dem EU-Ausland einen Wettbewerbsverstoß dar (vgl. LG Berlin NJWE-WettbR 1997, 86).
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