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   LG Hildesheim, 30.04.2009 - 7 T 158/06   

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https://dejure.org/2009,32247
LG Hildesheim, 30.04.2009 - 7 T 158/06 (https://dejure.org/2009,32247)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 30.04.2009 - 7 T 158/06 (https://dejure.org/2009,32247)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 30. April 2009 - 7 T 158/06 (https://dejure.org/2009,32247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 850c Abs. 4 ZPO; § 35 InsO; § 36 Abs. 1 S. 1 InsO; § 11 Abs. 2 RPflG
    Zuordnung eines Vermögensgegenstandes zur Insolvenzmasse; Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages des Arbeitseinkommens; Pfändbarkeit von Berufsunfähigkeitsrenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordnung eines Vermögensgegenstandes zur Insolvenzmasse; Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages des Arbeitseinkommens; Pfändbarkeit von Berufsunfähigkeitsrenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsrenten fallen nicht in die Insolvenzmasse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 08.10.2003 - 23 S 48/03

    Klage auf Erstattung von Versicherungsleistungen ; Rechtmäßigkeit der Annahme

    Auszug aus LG Hildesheim, 30.04.2009 - 7 T 158/06
    Integriert aber § 36 Abs. 1 S. 1 InsO alle Pfändungsverbote der ZPO und hat daran Abs. 1 S. 2 nichts geändert, gehören die in § 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO genannten Renten nicht zur Insolvenzmasse im Sinne des § 35 InsO (so auch LG Köln NJW-RR 2004, 552, 553; Kübler/Prütting/Bork, a.a. O., Rz. 28f § 36; Wimmer, Frankfurter Kommentar zur InsO, 4. Aufl., Rz. 20 § 36).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 104/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Pfändung

    Auszug aus LG Hildesheim, 30.04.2009 - 7 T 158/06
    Dem folgt im Grundsatz auch der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2004 (ZIP 2004, 1379), wonach sich der Rechtsmittelzug allerdings nach den allgemein vollstreckungsrechtlichen Vorschriften richtet, wenn das Insolvenzgericht kraft der besonderen Zuweisung funktional als Vollstreckungsgericht entscheidet.
  • OLG Stuttgart, 23.10.2001 - 8 W 483/01

    Berücksichtigung von Fahrtkosten zur Arbeit bei der Berechnung des pfändbaren

    Auszug aus LG Hildesheim, 30.04.2009 - 7 T 158/06
    Allerdings hatte das Insolvenzgericht nach § 11 Abs. 2 RPflG etwa in dem Fall eines Antrages auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages des Arbeitseinkommens nach § 850 c Abs. 4 ZPO abschließend zu entscheiden (vgl. die Übersicht zur bisherigen Rechtsprechung in OLG Celle Nds. Rpfl. 2001, 353; OLG Stuttgart NZI 2002, 52; LG Bückeburg ZInsO 2001, 1166).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03

    Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht

    Auszug aus LG Hildesheim, 30.04.2009 - 7 T 158/06
    Auch der Bundesgerichtshof hat dazu noch ausgeführt, dass gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts als besonderes Vollstreckungsgericht nach § 36 Abs. 4 InsO die Insolvenzordnung keine Beschwerde vorsieht (BGH ZInsO 2004, 391 und 441).
  • LG Bückeburg, 31.10.2001 - 4 T 122/01

    Umdeutung einer Beschwerde in eine Erinnerung; Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus LG Hildesheim, 30.04.2009 - 7 T 158/06
    Allerdings hatte das Insolvenzgericht nach § 11 Abs. 2 RPflG etwa in dem Fall eines Antrages auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages des Arbeitseinkommens nach § 850 c Abs. 4 ZPO abschließend zu entscheiden (vgl. die Übersicht zur bisherigen Rechtsprechung in OLG Celle Nds. Rpfl. 2001, 353; OLG Stuttgart NZI 2002, 52; LG Bückeburg ZInsO 2001, 1166).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 189/08

    Zugehörigkeit einer bedingt pfändbaren Berufsunfähigkeitsrente zur Insolvenzmasse

    b) Nach ganz herrschender Meinung fallen nur bedingt pfändbare Ansprüche nicht in die Insolvenzmasse (OLG Hamm ZInsO 2006, 878, 881; LG Köln NZI 2004, 36, 37 [für den Anspruch des Schuldners gegen seine private Krankenversicherung auf Erstattung der Heilbehandlungskosten]; LG Mönchengladbach ZInsO 2009, 1074, 1075; ZInsO 2009, 1076, 1077; LG Hildesheim ZInsO 2009, 1961, 1963 f; Braun/Bäuerle, InsO 3. Aufl. § 36 Rn. 3; FK-InsO/Schumacher, 5. Aufl. § 36 Rn. 20; Graf-Schlicker/Kexel, InsO § 36 Rn. 18; HK-InsO/Eickmann, 5. Aufl. § 36 Rn. 7; HmbKomm-InsO/Lüdtke, 3. Aufl. § 36 Rn. 14 f; Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 35 Rn. 77; Jaeger/Henckel, InsO § 36 Rn. 19; MünchKomm-InsO/Lwowski/Peters, 2. Aufl. § 35 Rn. 435; MünchKomm-InsO/Peters, aaO § 36 Rn. 43; Nerlich/Römermann/Andres, InsO § 36 Rn. 38; Prütting/Gehrlein/Ahrens, aaO Rn. 33; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 36 Rn. 28; Kohte, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. S. 785 Rn. 14, S. 802 Rn. 74; zur Konkursordnung LG Hamburg VersR 1957, 366; Heilmann, KTS 1966, 79, 80; Jaeger/Henckel, KO § 1 Rn. 75).
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