Rechtsprechung
   LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30516
LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03 (https://dejure.org/2004,30516)
LG Hof, Entscheidung vom 27.01.2004 - 11 O 436/03 (https://dejure.org/2004,30516)
LG Hof, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 11 O 436/03 (https://dejure.org/2004,30516)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,30516) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 32/93

    Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anwaltsberatung

    Auszug aus LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    Dann handelt es sich nämlich nicht um einen gegenwärtigen, bereits eingetretenen Schaden, sondern um einen möglichen zukünftigen Schaden, der, weil er noch nicht entstanden ist, für den Beginn der Verjährung unerheblich ist (BGH, a.a.O.; ebenso BGH NJW 1995, S. 2039 ff.).

    Kommt es nämlich für die Entstehung des Schadensersatzanspruchs darauf an, dass die Verschlechterung der Vermögenslage sich wenigstens dem Grunde nach verwirklicht haben muss, hat dies - weil die Entscheidung, wann der Anspruch ist, eine wirtschaftliche Beurteilung der Veränderung der Vermögenslage erfordert (BGH NJW 1995, S. 2039 ff.) - zur Folge, dass die Annahme eines Schadens nicht schon mit der Hingabe des Entgelts für die, Fondsanteile begründet werden kann.

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - entweder allgemein oder auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und wenn der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGHZ 74, 103; 100, 117; 123, 126; OLG Bamberg vom 25.02.2002 - 4 U 201/01; vom 29.07.2002 - 4 U 24/02; vom 03.09.2003 - 6 U 47/03).

    In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 128 ff.).

  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

    Auszug aus LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    Dieser Annahme des Gerichts stehen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 07.05.1991 (NJW-RR 1991, S. 1125 ff.) und vom 27.01.1994 (NJW 1994, S. 1405 ff.) nicht entgegen.
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - entweder allgemein oder auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und wenn der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGHZ 74, 103; 100, 117; 123, 126; OLG Bamberg vom 25.02.2002 - 4 U 201/01; vom 29.07.2002 - 4 U 24/02; vom 03.09.2003 - 6 U 47/03).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    Der jeweilige Pflichtenumfang kann nicht allgemein bestimmt werden, sondern nur anhand der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles (BGH NJW-RR 1993, S. 1114).
  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 50/91

    Schadenseintritt bei fehlerhafter Prozeßführung des Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    Es muss auch keineswegs feststehen, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGHZ 114, 150, 153; BGH NJW 1992, S. 2828 f.).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    Dieser Annahme des Gerichts stehen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 07.05.1991 (NJW-RR 1991, S. 1125 ff.) und vom 27.01.1994 (NJW 1994, S. 1405 ff.) nicht entgegen.
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    Dabei ist es für das Entstehen des Anspruchs ausreichend, dass er im Wege einer Feststellungsklage geltend gemacht werden kann (RGZ 153, 107; BGHZ 94, 380, 38.5; OLG Bamberg vom 11.07.1997 - 6 U 17/97).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 4 U 24/02

    Zustellung "demnächst" im Sinne von § 270 Abs. 3 ZPO; Anspruch auf Auskehr des

    Auszug aus LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - entweder allgemein oder auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und wenn der Anlagevermittler mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGHZ 74, 103; 100, 117; 123, 126; OLG Bamberg vom 25.02.2002 - 4 U 201/01; vom 29.07.2002 - 4 U 24/02; vom 03.09.2003 - 6 U 47/03).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Hof, 27.01.2004 - 11 O 436/03
    Von einer (bloßen) Anlagevermittlung ist demgegenüber dann auszugehen, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers, in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, S. 998).
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 291/80

    Steuerliche Beratung

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

  • OLG Bamberg, 22.10.2001 - 4 U 62/01

    Beurteilung von Anleger- und Objektgerechtigkeit einer Anlage bei

  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht