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LG Ingolstadt, 16.02.2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15 |
Zitiervorschläge
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15 (https://dejure.org/2016,52949)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Besuch eines Fußballspiels mit gut sichtbarem Westenaufnäher "A.C.A.B." (All Cops Are Bastards) bei zu erwartender Polizeipräsenz - Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt, 19.10.2015 - 3 Cs 13 Js 11454/15
- LG Ingolstadt, 16.02.2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15
- OLG München, 08.06.2016 - 5 OLG 13 Ss 210/16
- BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 18.12.2013 - 4 OLG 13 Ss 571/13
Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung: …
Auszug aus LG Ingolstadt, 16.02.2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15
Es ist hierbei die Gesamtheit der äußeren und inneren Umstände zu berücksichtigen, insbesondere Ton, Alter, Stellung, persönliche Eigenschaften und Beziehungen der Beteiligten, die Anschauungsweise der beteiligten Kreise und ihrer Gewöhnung an bestimmte Redewendungen, die Ortsüblichkeit bestimmter Ausdrücke und die Umstände, unter denen die Äußerung erfolgt ist (vgl. OLG München, 18.12.2013, Az. 4 OLG 13 Ss 571/13 zitiert nach jportal.bydn.de). - BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und …
Auszug aus LG Ingolstadt, 16.02.2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15
Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 06.02.2015, NJW 2015, 2022).
- BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung …
Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 8. Juni 2016 - 5 OLG 13 Ss 210/16 - und das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 16. Februar 2016 - 3 Ns 13 Js 11454/15 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.