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   LG Itzehoe, 05.08.2008 - 1 S 22/08   

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LG Itzehoe, 05.08.2008 - 1 S 22/08 (https://dejure.org/2008,14980)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 05.08.2008 - 1 S 22/08 (https://dejure.org/2008,14980)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 05. August 2008 - 1 S 22/08 (https://dejure.org/2008,14980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entschädigung bzgl. außergerichtlicher Anwaltskosten i.R.d. Abwicklung eines Verkehrsunfalls; Ersatzfähigkeit außergerichtlicher Anwaltskosten eines durch ein Unternehmen hinzugezogenen Anwalts bei gleichzeitigem ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Anwaltskosten auch für Fuhrparkprofi

  • kfz-expert.de (Auszüge)

    Recht auf Erstattung aussergerichtlicher Anwaltskosten

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus LG Itzehoe, 05.08.2008 - 1 S 22/08
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 1995, 446; 2005, 1112) sind dem Geschädigten diejenigen Kosten zu ersetzen, die aus dessen Sicht zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig gewesen sind.

    Ist hingegen der Schadensfall schwieriger gelagert, darf der Geschädigte sogleich einen Rechtsanwalt beauftragen (BGH NJW 1995, 446, 447).

    Der BGH hat ausdrücklich klargestellt, dass der Geschädigte in einem von vornherein nicht ganz einfach gelagerten Schadensfall zu eigener Mühewaltung bei der Schadensabwicklung nicht verpflichtet ist (BGH NJW 1995, 446, 447).

  • LG Mannheim, 22.06.2007 - 1 S 23/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlich

    Auszug aus LG Itzehoe, 05.08.2008 - 1 S 22/08
    Auch ist bei größeren Sachschäden regelmäßig eine längere Reparaturdauer zu besorgen, so dass Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und deren Höhe, sowie die Höhe der anrechenbaren Eigenersparnis im Raum stehen (LG Mannheim, Urt. v. 22.06.2007, 1 S 23/07 - VRR 2007, 472).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Itzehoe, 05.08.2008 - 1 S 22/08
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (NJW 1995, 446; 2005, 1112) sind dem Geschädigten diejenigen Kosten zu ersetzen, die aus dessen Sicht zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig gewesen sind.
  • OLG Celle, 07.08.2007 - 32 Ss 113/07

    Feststellung einer konkreten Gefährdung eines Menschen i.S.v. § 315c Abs. 1

    Auszug aus LG Itzehoe, 05.08.2008 - 1 S 22/08
    Auch ist bei größeren Sachschäden regelmäßig eine längere Reparaturdauer zu besorgen, so dass Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und deren Höhe, sowie die Höhe der anrechenbaren Eigenersparnis im Raum stehen (LG Mannheim, Urt. v. 22.06.2007, 1 S 23/07 - VRR 2007, 472).
  • LG Krefeld, 07.04.2011 - 3 S 39/10

    Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind bei Klage wegen Kollision zwischen

    Bei einer solchen Größenordnung muss erfahrungsgemäß besonders mit Einwendungen bezüglich der Höhe gerechnet werden (vgl. LG Itzehoe, Az. 1 S 22/08).
  • AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17

    Erstattung der Gebühren des Rechtsanwalts als Schadensersatzanspruch i.R.e.

    Bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verkehrsunfällen schon im Übrigen deshalb, weil die besonders ausdifferenzierte und ständigen Wechseln und neuen Wendungen unterworfene Rechtsprechung zu der Geltendmachung der Schadensposition in Verkehrsunfallsachen so unübersichtlich ist, dass ohne juristischen Beistand der tatsächlich geschuldete Schadensersatzumfang sich nicht feststellen lässt, der Geschädigte also regelmäßig anwaltliche Hilfe bedarf (vergleiche auch LG Itzehoe, Urteil vom 05.08.2008, 1 S 22/08).
  • AG Köln, 03.09.2010 - 272 C 115/10

    Der Geschädigte darf bei nicht erkennbarem Kleinschaden eine Kfz-Sachverständigen

    Selbst von großen Unternehmen, die grundsätzlich rechtlich versiert sind, kann nicht erwartet werden, die Schadenshöhe und die erstattungsfähigen Schadenspositionen selber zu ermitteln und Verhandlungen mit der Versicherung zu führen (LG Itzehoe vom 05.08.2008, Az. 1 S 22/08, SVR 2009, 32).
  • AG Stuttgart, 18.10.2012 - 41 C 5500/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattung vorgerichtlicher

    Dies soll nur dann nicht der Fall sein, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwaltes unnötig war, etwa weil es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Geschädigte über die nötige Expertise zur Geltendmachung des Schadensersatzes verfügt (Wissensmoment) sowie der Schädiger auf die erste Anmeldung hin unverzüglich (Verzugsmoment) und vollständig (Vollständigkeitsmoment) reguliert (BGH v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94; LG Itzehoe v. 05.08.2008 - 1 S 22/08; LG Frankfurt v. 27.01.2010 - 2/16 S 162/09; AG Frankfurt v. 06.03.2006 - 32 C 3458/05; AG Stuttgart v. 12.11.2010 - 41 C 2946/10; a.A. AG Berlin-Mitte v. 04.02.2009 - 112 C 3218/08 (jew. zit. nach beck-online); vgl. weiter Grüneberg in Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 249 Rz. 57; Bachmeier , Verkehrszivilsachen, 2. Auflage 2012, Rz. 459; Biela in Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 24. Aufl. 2009, Kap. 10, Rz. 16).
  • AG Stuttgart, 07.03.2013 - 41 C 5500/11

    Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Geltendmachung von

    Dies soll nur dann nicht der Fall sein, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwaltes unnötig war, etwa weil es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Geschädigte über die nötige Expertise zur Geltendmachung des Schadensersatzes verfügt (Wissensmoment) sowie der Schädiger auf die erste Anmeldung hin unverzüglich (Verzugsmoment) und vollständig (Vollständigkeitsmoment) reguliert (BGH v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94; LG Itzehoe v. 05.08.2008 - 1 S 22/08; LG Frankfurt v. 27.01.2010 - 2/16 S 162/09; AG Frankfurt v. 06.03.2006 - 32 C 3458/05; AG Stuttgart v. 12.11.2010 - 41 C 2946/10; a.A. AG Berlin-Mitte v. 04.02.2009 - 112 C 3218/08 (jew. zit. nach beck-online); vgl. weiter Grüneberg in Palandt, BGB , 71. Aufl. 2012, § 249 Rz. 57; Bachmeier, Verkehrszivilsachen, 2. Auflage 2012, Rz. 459; Biela in Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 24. Aufl. 2009, Kap. 10, Rz. 16).
  • AG Wolfenbüttel, 20.12.2017 - 19 C 150/17
    Gilt dies für Behörden ebenso wie für Privatleute, so ist auch bei Unternehmen keine andere Sichtweise geboten (LG Itzehoe, BeckRS 2009, 07828).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2018 - 2 S 929/18
    Zwar neigt die Kammer dazu, einen schwierig gelagerten Fall nicht bereits dann anzunehmen, wenn der geltend gemachte Schaden einen Betrag in Höhe von 2.000,00 EUR übersteigt (so allerdings LG Itzehoe, Urteil vom 05. August 2008 - 1 S 22/08 -, juris).
  • AG Frankfurt/Main, 17.03.2011 - 29 C 2712/10
    Jedoch sind an die Voraussetzungen des materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs keine überzogenen Anforderungen zu stellen (BGH a.a.0.; LG Itzehoe Urteil vom 05.08.2008 - 1 S 22/08, SVR 2009, 32).
  • AG Euskirchen, 03.07.2018 - 4 C 305/17

    Rechtsanwaltskosten bei gewerblichem Vermieter erstattungsfähig

    Die Rechtsprechung zum Umfang des erstattungsfähigen Schadens bei Verkehrsunfällen ist umfangreich und wird auch in jüngster Zeit ständig fortentwickelt (LG Itzehoe, Urteil vom 05.08.2008 - 1 S 22/08; LG Krefeld, Urteil vom 07.04.2011 - 3 S 39/10).
  • AG Leonberg, 04.02.2014 - 2 C 730/13
    Hier waren im vorliegenden Fall also sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Belange betroffen, die es als naheliegend erscheinen lassen, dass die Beklagte nicht ohne Weiteres den vollen geltend gemachten Schadensbetrag regulieren würde (vgl. so auch LG Mannheim, Urt. v. 22.06.2007, 1 S 23/07; LG Krefeld, Urt. v. 07.04.2011, 3S 39/10, NJW-RR 2011, 1403; AG Frankfurt a. M., Urt. v. 04.11.1994, 30 C 1671/94; LG Itzehoe, Urt. v. 05.08.2008, 1 S 22/08; AG Münster, Urt. v. 09.02.2011, 60 C 4389/10, NJW-RR 2011, 760; AG München, Schlussurt.
  • AG Kandel, 16.03.2018 - 2 C 387/17
  • AG Lübeck, 20.11.2009 - 29 C 3079/09

    Erstattungsfähigkeit von vorprozessualen Rechtsanwaltskosten bei Beschädigung von

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